Vater zu betrunken, um Motorrad zu fahren, Sohn zu jung, um Quad zu fahren: Ein 45-jähriger Mann und sein 12-jähriger Sohn fahren mit ihrem Fahrzeug in den Verkehr. Überprüfen Sie Andernach – dann müssen beide nach Hause gehen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, fuhr der Vater mit einem Motorroller mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen auf einer unbefestigten Straße. Außerdem wurden bei ihm Spuren von Alkohol festgestellt.
Bei einer Stadtkontrolle im Landkreis Mayen-Koblenz am Dienstagabend sei der Sohn angeblich auf der Suche nach seinem Vater gewesen. Auch der Allradwagen, in dem der Junge unterwegs war, war nicht versichert. Und: Für vierrädrige Fahrzeuge benötigen Sie mindestens einen Rollerführerschein. Der früheste ist 15 Jahre alt.