Aktualisierte App bietet Warnmeldungen über Rückrufe zur Lebensmittelsicherheit
Ein neues App-Angebot des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert Konsumenten über Nahrungsmittelrückrufe rechtzeitig. Konsumenten können jetzt direkt auf ihre Geräte über die Push-Funktion neue Ankündigungen empfangen, wie der BVL-Präsident Friedel Cramer erklärte. Das Verbraucherzentralverband Deutschland (vzbv) ist von diesen neuen Funktionen begeistert.
Seit 2011 veröffentlichen Bundesländer und das BVL Produkt-Rückrufmitteilungen von Unternehmen auf ihrem Portal. Neue Such- und Filterfunktionen wurden jüngst implementiert, sodass Nutzer leicht Ankündigungen nach Gründen, Bundesländern, Zeittafeln oder Produktarten finden können. Neben den bisherigen Kategorien Essen, Haushaltsgegenstände, Kosmetika und Tätowierprodukte wurde die Kategorie Babyprodukte hinzugefügt, wie das BVL mitteilt.
Sabrina Göddertz von dem vzbv merkt an, dass viele Konsumenten unbewusst vom Portal sind und das BVL es mehr publicisieren muss, um Konsumenten zu erreichen. Das vzbv hat lange kritisiert, dass Warnungen oft zu spät und unregelmäßig über die Plattform ausgeschrieben werden.
Göddertz fordert, dass die Bundesländer sofort Warnungen ausstellen, denn Konsumenten müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie das betroffene Produkt gekauft oder verzehrt haben, wie beispielsweise einen Arztbesuch aufsuchen oder ihr Geld zurückbekommen. Ohne diese Information ist das Warnportal von geringer Wert, wie sie feststellte.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch stimmt zu, dass die App "eine nützliche und notwendige Schritt für Gesundheit und Verbraucherschutz" ist. Allerdings betont Methmann, der Leiter von Foodwatch, dass Nahrungsmittelwarnungen möglichst viele Menschen erreichen sollten, und daher sichtbar gemacht werden sollen, wo Menschen Essen einkaufen –– genau in der Supermarkt, nahe den Kassen und am Schwarttafel.
Methmann empfiehlt zudem, dass Supermärkte wie Rewe, Lidl & Co. aktuelle Produkt-Rückrufe deutlich und prägend an den Regalen anzeigen und nicht nur dann, wenn ihre eigenen Marken betroffen sind.