Ampel muss Luftqualitätsprogramme aufsehens nemenen
Das Umwelt-Hilfswerk fordert die Bundesregierung effiziente Maßnahmen auf, um die sauberen Luftzielvorgaben einzuhalten. Es gibt ein Gerichtsurteil jetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtsverbindlich, eine Revision am Verwaltungsgerichtshof in Leipzig ist möglich.
Die Bundesregierung muss Teile ihres bundesweiten Luftreinhalteprogramms überprüfen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die vorher aufgeführten Maßnahmen waren nicht in der Lage, alle Anforderungen zur Erreichung der europäischen Ziele für die Reduzierung von Schadstoffemissionen zu erfüllen, wie die Richter beurkundet haben. Somit hat das Umwelt-Hilfswerk (DUH) erneut - mindestens teilweise - erfolgreich gegen die Bundesregierung verklagt.
Anfang Mai hatte das Verwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss. In diesem Fall handelte es sich um das im Mai 2019 angenommene und im Mai 2024 aktualisierte Programm mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele für die Reduzierung von Schadstoffemissionen erreichen will.
Das betrifft Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide. Das Urteil ist noch nicht rechtsverbindlich. Aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung haben die Richter eine Revision am Verwaltungsgerichtshof in Leipzig zugelassen.
Das Bundesministerium für Umwelt ist aufgrund der laufenden Politik um die Luftverschmutzung unter Druck. Auch das VerkehrsBündnis hat Bedenken wegen der unzureichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung geäußert. Das Umwelt-Hilfswerk (DUH) hat die Behörde erfolgreich in Gericht verklagt, was zu einer Entscheidung für eine überarbeitete bundesweite Luftreinhalteprogramm geführt hat.