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Ampel will schärfere Regeln für rüpelhafte Abgeordnete einführen

Abgeordnete, die sich im Bundestag unflätig oder störend verhalten, sollen bald härter bestraft werden. Der Plan von SPD, Grünen und FDP betrifft auch Ausschüsse, die nicht öffentlich tagen.

Justizminister Buschmann und Arbeitsminister Heil reagieren auf einen Zwischenruf während einer...
Justizminister Buschmann und Arbeitsminister Heil reagieren auf einen Zwischenruf während einer Plenardebatte (Archivbild).

Bundestag - Ampel will schärfere Regeln für rüpelhafte Abgeordnete einführen

Personen, die in der Plenarsitzung des Bundestags andere Abgeordnete beleidigen oder AusschussseSSIONen stören werden in Zukunft stärkere Sanktionen antreten, wie von Ampel-Politikern vereinbart. Dieser Vorschlag, der von der SPD, den Grünen und der FDP-Fraktion ausgearbeitet wurde, wird donnerstag vorgestellt werden. Der Vorschlag besagt, dass in Zukunft ein automatischer Bußgeld von 2.000 Euro gegen einen Abgeordneten verhängt werden soll, wenn dieser drei Anrufe innerhalb dreier Sitzungsperioden erhält.

Nach den aktuellen Vorschriften in den Geschäftsordnungen kann der Präsident des Bundestags gegen einen Abgeordneten eine Bußgeldstrafe von 1.000 Euro verhängen, ohne dass eine Anrufung ausgesprochen wurde. In wiederholten Fällen steigt die Bußgeldstrafe auf 2.000 Euro.

Die Bußgeldhöhe ist auf 2.000 Euro geplant, und in wiederholten Fällen beträgt sie 4.000 Euro.

Laut Koalitionsquellen soll der Vorschlag in erster Lesung donnerstags besprochen werden. Regierungs-Koalitionsvertreter haben der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass sie mit der Union-Fraktion auf eine gemeinsame Vorschlagskonzeption einig geworden sind, aber sie daran festhalten.

"Wir wollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitern: Von ihnen angeforderte Öffentlich-rechtliche Anhörungen müssen in Zukunft innerhalb zehn Sitzungsperioden behandelt werden," sagt Filiz Polat von den Grünen. Bisher gab es keinerlei Zeitbegrenzungen für dies. Im Vorschlag wird auch vorgeschlagen, dem Geschäftsordnungstext folgenden Satz hinzuzufügen: "Beleidigende oder diskriminierende, insbesondere rassistische oder sexistische Aussagen oder Verhalten gegenüber einem Mitglied oder Dritten zu vermeiden."

Die Befugnisse der Vorsitzenden sollen weiter ausgebaut werden. Nach dem Vorschlag soll der Vorsitzende formelle Disziplinarbefugnisse über Mitglieder erhalten. Bei erheblichen Störungen kann der Vorsitzende, mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit, den Störer von weiteren Beratungen ausgeschlossen werden. Die Geschäftsordnungen des Bundestages stammen hauptsächlich aus dem Jahr 1980, sagt Johannes Fechner (SPD). Eine grundlegende Modernisierung ist notwendig. Es geht auch um lebhaftere Debatten zu ermöglichen, betont Stephan Thomae (FDP). Beispielsweise sollen nun Fragen und Interventionen während der laufenden Angelegenheitenstunden zulässig sein.

Dieser vorgeschlagene Bußgelderhöhung, hauptsächlich von der SPD, den Grünen und der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag getrieben, zielt auf die Einführung einer automatischen Verwaltungsbuße von 2.000 Euro für Abgeordnete, die drei Anrufe innerhalb dreier Sitzungsperioden erhalten. Der derzeitige Bußgeld, gesetzt durch den Präsidenten des Bundestages, schwankt zwischen 1.000 und 2.000 Euro, je nach Anzahl der Wiederholungen. Obwohl die FDP die Aufforderung nach lebhaftigerer Debatte, unter anderem durch die Zulassung von Interventionen während der Berliner Sitzungen, unterstützt, bestehen weiterhin Uneinigkeiten mit der Union-Fraktion über bestimmte Bestimmungen.

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