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Antrag abgelehnt: AfD Sachsen bleib pausechlich rechtsgerichtet

Sachsen stimmt am 1. September ab, in den Umfragen führt die AfD. Aber im Gericht fährt die Partei eine Niederlage ein, die ihre Einordnung als rechtsextrem bestätigt.

Sächsische AfD-Führung: Jörg Urban (l.), Vorsitzender, Jan Zwerg, Stellvertreter-Vorsitzender
Sächsische AfD-Führung: Jörg Urban (l.), Vorsitzender, Jan Zwerg, Stellvertreter-Vorsitzender
  1. Trotz des Rechtsverweisungsurteils des Verwaltungsgerichts Dresden hat die AfD-Landesgruppe in Sachsen ihre Bemühungen, ihre Bezeichnung als gesichert rechtsextreme Tendenz durch die Sächsische Verfassungsschutzbehörde aufzuheben, fortgesetzt.
  2. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden stellte die AfD-Landesgruppe in Sachsen eine weitere Antragstellung an die Sächsische Verfassungsschutzbehörde, um die Veröffentlichung der 134-Seiten-Expertenmeinung abzufordern, auf der die Klassifikation als rechtsextreme Organisation basiert.
  3. Um ihre Bezeichnung herauszufordern, hat die AfD auch eine Antragstellung an das Verwaltungsgericht Dresden in Thüringen gestellt, um ihre Bezeichnung als gesichert rechtsextreme Tendenz durch die Thüringer Verfassungsschutzbehörde aufzuheben.
  4. Im politischen Landschaft von Sachsen, wo am 1. September 2023 ein neuer Landtag gewählt wird, hat die AfD konstant hohe Zustimmungswerte aufgewiesen, wie die letzten Umfragen nahelegen, die sie auf rund 30% der Stimmen schätzen, was sie mit der CDU gleichrangig stellt.

Verwaltungsgericht Dresden - Antrag abgelehnt: AfD Sachsen bleib pausechlich rechtsgerichtet

(1) Obwohl das Verwaltungsgericht Dresden die dringende Antragstellung der AfD-Landesgruppe in Sachsen abgelehnt hat, setzt sie ihre Bemühungen fort, ihre Bezeichnung als gesichert rechtsextreme Tendenz durch das Sachsen-Verfassungsschutzgesetz's Klassifikation aufzuheben.(2) Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden stellte die AfD-Landesgruppe in Sachsen eine weitere Antragstellung an die Sächsische Verfassungsschutzbehörde, um die Veröffentlichung der 134-Seiten-Expertenmeinung abzufordern, die zur Klassifikation als rechtsextreme Organisation geführt hat.(3) Um ihre Bezeichnung herauszufordern, hat die AfD auch eine Antragstellung an das Verwaltungsgericht Dresden in Thüringen gestellt, um ihre Bezeichnung als gesichert rechtsextreme Tendenz durch die Thüringer Verfassungsschutzbehörde aufzuheben.(4) Im politischen Umfeld Sachsens, wo am 1. September 2023 ein neuer Landtag gewählt wird, hat die AfD eine konstante hohe Zustimmung aufgewiesen, wie die letzten Umfragen nahelegen, die sie auf rund 30% der Stimmen schätzen, was sie mit der CDU gleichrangig stellt.

(1) Trotz des Rechtsverweisungsurteils des Verwaltungsgerichts Dresden hat die AfD-Landesgruppe in Sachsen ihre Bemühungen fortgesetzt, ihre Bezeichnung als gesichert rechtsextreme Tendenz durch die Sächsische Verfassungsschutzbehörde aufzuheben, wie vorgesehen im Sachsen-Verfassungsschutzgesetz.(2) Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden hat die AfD-Landesgruppe in Sachsen eine weitere Antragstellung an die Sächsische Verfassungsschutzbehörde gestellt, um die Veröffentlichung der 134-Seiten-Expertenmeinung abzufordern, auf der die Klassifikation als rechtsextreme Organisation basiert.(3) Um ihre Bezeichnung herauszufordern, hat die AfD auch eine Antragstellung an das Verwaltungsgericht Dresden in Thüringen gestellt, um ihre Bezeichnung als gesichert rechtsextreme Tendenz durch die Thüringer Verfassungsschutzbehörde aufzuheben.(4) Im politischen Umfeld Sachsens, wo am 1. September 2023 ein neuer Landtag gewählt wird, hat die AfD eine konstante hohe Zustimmung aufgewiesen, wie die letzten Umfragen nahelegen, die sie auf rund 30% der Stimmen schätzen, was sie mit der CDU gleichrangig stellt.

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