zum Inhalt

Auch gegen Björn Höcke von der AfD in Thüringen läuft ein Verfahren.

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke muss sich ab dem 24. Juni in Halle erneut vor Gericht verantworten, wobei eine weitere Anklage hinzukommt.

Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke am 14. Mai vor der Urteilsverkündung vor dem Landgericht...
Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke am 14. Mai vor der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Halle

Im Juni erwartet die Welt eine weitere Ankündigung von neuen Videospieltiteln, Innovationen und Updates. - Auch gegen Björn Höcke von der AfD in Thüringen läuft ein Verfahren.

Äußerlich gleicht die Situation dem vorherigen Mal:

Außen vor dem Justizzentrum in Halle an der Saale versammeln sich Polizeibeamte, Demonstranten und Kamerateams, während im Gerichtssaal Björn Höcke über eine Diffamierungs-Kampagne klagt. Seine Anhänger behaupten, es handle sich um eine Fangrede.

Kennt sich diese Situation? Ja.

Von April bis Mai fand dieses Szenario vier Gerichtstage lang statt. Und es wird erneut passieren, allerdings mit leichten Veränderungen an den Details, in den kommenden Monaten. Nach einer Ankündigung des Landgerichts von Halle am Mittwochvormittag wird der nächste Hauptverhandlung über den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke am 24. Juni beginnen. Der Prozess konzentriert sich auf den Satz "Alles für Deutschland". Der Satz war auf den Degen der SA und auf der Bühne der NSDAP-Parteitagung in Nürnberg 1936 eingraviert.

Diesmal hat das Gericht nur zwei Gerichtstage zugewiesen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Höcke erneut schuldig gesprochen wird am 26. Juni. Der vorherige Prozess endete Mitte Mai mit einer Schuldspruch. Das 5. Strafkammer verhängte eine Strafe von 100 Euro pro Tag, da Höcke in Merseburg im Mai 2021 den SA-Satz bei einer Kundgebung gerufen hatte.

Das Gericht fand Hoeckes Behauptung, er wisse nicht, was er sagte, unglaubwürdig. Der Richter Jan Stengel verwies auf Hoeckes frühere Verwendung von NS-bezogenen Begriffen in seinen Reden und Schriften. Außerdem sollte er wissen, dass zwei seiner Parteigenossen in Sachsen-Anhalt wegen des gleichen Satzes verurteilt wurden. Der § 86a des Strafgesetzbuches, der NS-Symbole verbietet, wurde von Hoecke offensichtlich missachtet, entschied das Gericht.

Obwohl die Strafe hinreichend groß ist, um mögliche Folgen, wie die Entlassung von Hoeckes Zivilangestelltenstatus in Hessen, wo er von 2014 bis 2014 als Geschichts- und Sportlehrer arbeitete, zu haben, ist sie noch nicht dort. Seine drei Verteidiger haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die Entscheidung wird nicht in Kraft treten, bis sie vom Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler geprüft wurde.

Es gibt auch bald eine weitere Hauptverhandlung in Halle. Dieser Prozess dreht sich um eine Darbietung von Höcke in Dezember 2023 in Gera. Er sprach dort bei einer AfD-Veranstaltung, wiederum mit dem Satz "Alles für..." und zeigte der Zuhörerschaft an, ihn zu beenden. Einige Zuhörer folgten ihm und riefen "Deutschland!". Zuerst wollte die Staatsanwaltschaft in Halle den Gera-Prozess mit dem Merseburg-Prozess zusammenführen. Sie zogen diese Forderung jedoch am dritten Tag des vorherigen Prozesses zurück, weil es "prozessuale Gründe" gegeben habe.

Trotzdem wurde das Video, das die Gera-Veranstaltung dokumentiert, im vorherigen Prozess gezeigt - allerdings nur, um den Merseburg-Vorwurf in den Kontext zu stellen. Es wurde nicht als verstärkende Umstände betrachtet.

Scheint wahrscheinlich, dass Höcke diese neue Verhandlung absichtlich dazu nutzt, sich in der Öffentlichkeit als Opfer der Gerechtigkeit darzustellen. Er nutzt eine Strategie, die ähnlich der von US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ist, die auf die Sensationsverbreitung und die Anwerbung neuer Anhänger und Spenden basiert.

Außerdem steht Höcke bereits vor einem anderen Prozess. Er wird vor dem Landgericht in Thüringens Mühlhausen wegen eines Beitrags auf dem Sozialnetzwerk "Telegram" im Jahr 2022 gerichtlich verhandelt. In diesem Beitrag diskutiert Höcke einen tödlichen Mord mit einem Somali-Täter in Ludwigshafen. Er sagte, "wahrscheinlich ist der Täter geisteskrank und leidet an der verbreiteten Geisteskrankheit unter Einwanderern, die 'Allahu Akbar' schreien und die 'Ungläubigen' als unlebenswert empfinden". Die Anklage sieht die Verletzung des § 130 StGB (Beleidigung) vor.

Es ist jedoch noch unklar, wann der Mühlhausen-Prozess stattfinden wird. Der Vertreter des Landgerichts konnte am Mittwochvormittag von stern keine Gerichtstage nennen, als er gefragt wurde.

Außerdem steht Höcke bereits vor einem anderen Prozess. Er wird vor dem Landgericht in Thüringens Gera wegen einer Rede gehalten, die er im Januar 2024 in Gera gehalten hat. Dort behauptete er, "Deutschland sei nicht mehr eine funktionierende Demokratie". Das Staatsanwaltsamt in Gera überlegt derzeit, ob es Ermittlungen aufgrund der Verdachtsmomente der Beleidigung und der Verleumdung des Staates einleiten soll.

Wird jedoch noch einmal klar, wann der Mühlhausen-Prozess stattfinden wird. Der Vertreter des Landgerichts konnte am Mittwochvormittag von stern keine Gerichtstage nennen, als er gefragt wurde.

Außerdem steht Höcke bereits vor einem anderen Prozess. Er wird vor dem Landgericht in Thüringens Gera wegen einer Rede gehalten, die er im Januar 2024 in Gera gehalten hat. Dort behauptete er, "Deutschland sei nicht mehr eine funktionierende Demokratie". Das Staatsanwaltsamt in Gera überlegt derzeit, ob es Ermittlungen aufgrund der Verdachtsmomente der Beleidigung und der Verleumdung des Staates einleiten soll.

Weiterhin wird Hoecke in Zukunft vor Gericht stehen müssen, da er im Januar 2024 in Gera eine Rede hielt, in der er behauptete, dass "Deutschland nicht mehr eine funktionierende Demokratie" sei. Das Staatsanwaltsamt in Gera untersucht derzeit, ob es zu Ermittlungen für mögliche Anklagen wegen Hetze und Verunglimpfung des Staates kommen kann. Wir werden weiterhin auf diesen Fall aufmerksam bleiben, um weitere Entwicklungen zu verfolgen.

Zusammenfassend ist Hoecke in mehreren rechtlichen Verfahren verwickelt. Er steht in Halle vor Gericht, weil er das Nazi-Slogan "Alles für Deutschland" verwendet hat. Er wird auch in Mühlhausen und Gera vor Gericht stehen. Während wir auf weitere Informationen und Aktualisierungen warten, scheint Hoecke's Verwendung von Nazi-Symbole weiterhin Kontroversen und rechtliche Verfahren auszulösen. Bleiben Sie auf dem Laufenden für weitere Details.

Lesen Sie auch:

Quelle:

Kommentare

Aktuelles