zum Inhalt

Aufregung um die Arbeitszeiten - Aufzeichnung oder Flexibilität?

In Deutschland müssen die Arbeitszeiten erfasst werden. Doch die Pläne für konkrete Regelungen scheitern an der Ampel. Und die FDP setzt sich für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages ein.

Per Terminal, App oder E-Mail - die Arbeitszeiterfassung muss in Deutschland erfolgen....
Per Terminal, App oder E-Mail - die Arbeitszeiterfassung muss in Deutschland erfolgen. (symbolisches Bild)

Arbeitszeiterfassung - Aufregung um die Arbeitszeiten - Aufzeichnung oder Flexibilität?

In der Nachfolge von Jahrzehnten mit geringer Arbeitzeitenaufnahme- und -kontrolle sowie Papierarbeiten während mobiler Arbeit oder Home Offices kehrt ein digitales Zeiten-Tracking-System in Deutschland zurück. Die Arbeitzeitenaufnahme ist Pflicht für deutsche Unternehmen, Büros und Verwaltungen, wie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 (1 ABR 22/21) hervorgeht. Der Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch aufzunehmen aufgrund des "Stechuhr"-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (ECJ) von 2019 und dem deutschen Arbeitsschutzgesetz.

Nach dem ECJ ist es den EU-Staaten aufgelegt, ein objektives, zuverlässiges und zugängliches Zeiten-Aufnahmesystem einzuführen. Dieses System dient dazu, Überarbeitungen einzudämmen und Ruhezeiten sicherzustellen. Die Gewerkschaften argumentieren, dass die Basis auf Vertrauen arbeitende Arbeitszeiten hauptsächlich unbezahlte Overtime mit sich bringt. Gallner äußerte sich während der Verhandlung: "Die Zeitenaufnahme ist auch Schutz gegen Ausbeutung durch andere und Selbstausbeutung."

Was tägliches Arbeitsleben betrifft

Mit dem Urteil zur Arbeitzeitenaufnahme kann die "Was" gesetzlich oder durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt werden, wie berichtet hat die Deutsche Presse-Agentur in Erfurt. "Wir haben herausgefunden, dass Betriebsräte Initiativrechte in diesem Bereich haben."

Nach dem Deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überarbeitungen und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht basierte sein Urteil auf dem Arbeitsschutzgesetz statt dem Arbeitszeitgesetz. Paragraph 3 verpflichtet Arbeitgeber bereits, "ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmern geleisteten Arbeitszeiten aufgezeichnet werden können." Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Arbeitzeitenaufnahme wurde schnell umstritten.

Was Laborminister Heil tut

Die SPD im Bundestag hat längst für ein neues Gesetz eingefordert – da Overtime oft nicht aufgezeichnet und entlohnt wird. Die Wirtschaftsverbände und die FDP sehen den "Stechuhr-Urteil" jedoch als mit einem modernen, flexiblen Arbeitswelt in Konflikt stehend an.

Verantwortlich im Bundeskabinett ist der SPD-Politiker Hubertus Heil, der Arbeitminister. Der SPD-Politiker hatte zunächst eine vorsichtige Lösung versprochen – und präsentierte bereits ein Jahr zuvor einen ersten Entwurf für ein Gesetz. Bei der Arbeitgeberkonferenz im Herbst bestätigte der Minister, dass er kein Wiedereinführen des Uhrzeichens plant.

Die Regierung hat das Thema noch nicht aufgeklärt. "Reguläre Gespräche über die rechtliche Umsetzung der Aufzeichnungsverpflichtung innerhalb der Regierung finden derzeit statt," sagte ein Sprecher des Heil-Ministeriums. Auch die Fraktionen der Grünen-Links sind noch ohne neue Position. Der Sprecher des Heil-Ministeriums verwies auf das Bundesarbeitsgericht – als "die Frage, ob es eine Aufzeichnungsverpflichtung gibt, geklärt ist," fügte sie hinzu.

FDP: Achtstundentag "veraltete Dogma"

Warum die rot-grüne Koalition scheue Innovationen in diesem Bereich, zeigt sich aus den Debatten nach dem letzten Wachstums-Paket, das die Regierung mit dem Haushalt 2025 verabschiedet hat. Die Partner sind wie auf vielen sozialen Fragen einander genauso gespalten. Nach dem Koalitions-Rettung durch den Haushaltsabschluss fordert die FDP im Bundestag den Abbau des achtstündigen Arbeitstags für deutsche Arbeitnehmer in seiner aktuellen Form.

Das Wachstums-Paket ist "ein wichtiger Erstschritt in die richtige Richtung, der langfristig dazu führen soll, eine komplette Verschiebung von Stundenlöhnen hin zu Wochenlöhnen," sagt der Vizevorsitzende der FDP-Fraktion Lukas Köhler. Heute darf die reguläre Arbeitszeit der Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden überschreiten - für Köhler ein "veraltetes Dogma."

Die Koalitionsführer einigten sich in der Nacht zum Freitag auf Steuer- und Beitragsfreiheit für Zuschläge für Overtime, die die wöchentlichen Arbeitsstunden von 34 Stunden für Tarifarbeiter und 40 Stunden für andere überschreiten.

Acht von zehn Arbeitnehmern gaben an, dass ihre Arbeitszeiten von ihrem Arbeitgeber oder von sich selbst dokumentiert werden. Gallner verweist auf Aussagen des Bundesarbeitsamtes. Nach Schätzungen von Gallner hat die Zeitenaufnahme in Verbreitung zugenommen. Das Bundesarbeitsamt berichtete in einem 2023-Bericht, dass "die Zeitenaufnahme etwas verbreiteter ist als in 2021 und 2019."

Was mit Home Office und vertrauensbasierten Arbeitszeiten passiert

Flexible Modelle wie mobile Arbeit, Home Office oder Kernzeiten sind nicht durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingeschränkt, so Gallner. "Das ist alles gut. Vertrauensbasierte Arbeitszeitenmodelle sind nicht in Gefahr, ganz im Gegenteil." Dennoch gelten die gesetzlichen Vorschriften wie ein elfstündiger Ruhepaus pro Tag oder eine wöchentliche Maximalarbeitszeit von 48 Stunden. Sie reagierte auf Bedenken von einigen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden.

Wie Deutschland auf die "Sünderliste" der EU gelangte

Nach Aussagen von Experten und Arbeitshilfen war Deutschland nahe an einer Vertragsverletzung mit der EU - als einziger großer Mitgliedsstaat. Gallner bestätigt, dass die Bundesrepublik nicht mehr auf der "Sünderliste" ist, wie ihr Wissen geht.

Lukas Köhler, ein Mitglied des FDP im Bundestag, fordert den Abbau der achtstündigen Arbeitstag für deutsche Angestellte in seiner aktuellen Form. Das Bundeskabinett, insbesondere der Arbeitsminister Hubertus Heil, diskutiert derzeit regulatorisch über die rechtliche Umsetzung der Arbeitszeitaufzeichnungspflicht. Die Erhaltung von vertrauenswürdigen Arbeitstaktsystemen, wie mobilen Arbeit und Home Office, steht nicht im Widerspruch mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, so der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner.

Gallner verwies auf Aussagen des Bundesarbeitsamtes, das in einem 2023-Bericht berichtete, dass die Arbeitszeitaufzeichnung seit 2019 häufiger vorkommt. Die FDP sieht das "Stechuhr-Urteil" als mit einer modernen, flexiblen Arbeitswelt in Widerspruch. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete in Erfurt, dass Betriebsräte Initiativrechte für die Frage der Art der Arbeitszeitaufzeichnung haben.

Die SPD im Bundestag fordert seit langem ein neues Gesetz, um die Aufzeichnung und Entlohnung von Überstunden sicherzustellen, wie berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Das Bundesarbeitsgericht basierte seine Entscheidung auf dem Arbeitsschutzgesetz statt dem Arbeitstagesgesetz, das nur die Dokumentation von Überstunden und Sonntagstätigkeit vor der Entscheidung vorgab. Die Gewerkschaften argumentieren, dass die Nachteile vertrauensbasierter Arbeit hauptsächlich unbezahlte Überstunden sind.

Nach der ECJ ist es den EU-Staaten verpflichtend, ein objektives, zuverlässiges und zugängliches Arbeitszeitaufzeichnungsystem einzuführen. Das deutsche Arbeitstagesgesetz verpflichtet bereits Arbeitgeber, ein System einzuführen, mit dem die von Mitarbeitern geleistete Arbeitzeit aufgezeichnet werden kann. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Pflicht aufgrund des Stechuhr-Urteils der ECJ und des deutschen Arbeitsschutzgesetzes.

Das Bundesarbeitsgericht-Urteil besagt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch aufzeichnen müssen, um übertriebene Arbeitszeiten einzudämmen und Ruhezeiten sicherzustellen. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete diese Pflicht als Schutz gegen Ausbeutung durch Dritte und Selbstausbeutung. Gallner erklärte während des Verhandlungsverfahrens, dass die Zeitaufzeichnung auch Schutz gegen Ausbeutung durch Dritte und Selbstausbeutung ist.

Das Urteil zur Arbeitszeitaufzeichnung in Deutschland besagt, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzeichnen müssen, nicht nur die Überstunden und Sonntagstätigkeit wie bisher. Das Bundesarbeitsgericht argumentierte, dass das Arbeitsschutzgesetz, nicht das Arbeitstagesgesetz, die Grundlage für die Aufzeichnungspflicht sein sollte. Wirtschaftsverbände und die FDP sehen das "Stechuhr-Urteil" als mit einer modernen, flexiblen Arbeitswelt im Widerspruch.

Deutschland stand vor der Veröffentlichung der "Sünderliste" der EU wegen des Verstoßes gegen EU-Arbeitsrecht zur Arbeitszeitaufzeichnung, wie berichteten Arbeitssachverständige und Experten. Es ist jedoch laut Kenntnis der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Gallner nicht mehr auf der "Sünderliste". Das Wachstumspaket, das die Regierung mit dem Haushalt 2025 verabschiedet hat, könnte zu einer völligen Verschiebung von Stundentakt auf Wochenstundentakt führen, wie die FDP angibt.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles