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Bayern will per Bundesrat die Ampel für Bürgergeld kippen

Noch diese Woche

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Bayern will per Bundesrat die Ampel für Bürgergeld kippen

Die bayerische Landesregierung hofft, diese Woche durch eine Initiative des Bundesrates grundlegende Sicherheitsreformen umsetzen zu können. „Wir wollen die Bürgergelder grundsätzlich abschaffen“, sagte Florian Hermann (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag in München.

Das Ziel sei „mehr Harz-IV, nicht Bürgergeld. Generell gehe es auch um Einwandererarbeit und nicht um die Sozialversicherung, Bürgergeld sei also eigentlich kein Einwanderergeld.“ Darin heißt es: „Bürgergeld scheitert.“ „Um das Ziel zu erreichen, Menschen so schnell wie möglich in Beschäftigung zu bringen“, heißt es in einer Erklärung. Gleichzeitig werden die Kosten deutlich um 3,25 Milliarden Euro steigen und bis 2024 voraussichtlich rund 27 Milliarden Euro erreichen.

„Wer gesund ist, muss arbeiten. Wer arbeitsfähig ist, muss arbeiten“, betonte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Erhöhungen der Staatsbürgerschaftsfinanzierung, die am 1. Januar 2024 fällig sind, müssen um ein Jahr verschoben werden. Schaff monierte, dass das Verhältnis zwischen Grundsicherung und den berechtigten Interessen der Steuerzahler neu ins Gleichgewicht gebracht werden müsse. Bürgergelder schaffen falsche Anreize für Einwanderer, in das Sozialsystem einzutreten.

In dem Bericht heißt es, das erste Ziel müsse darin bestehen, die betroffenen Menschen so schnell wie möglich dazu zu bringen, keine Zivilleistungen mehr zu beziehen und wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Um dies zu erreichen, müssen das Prinzip der Eigenverantwortung, das Leistungsprinzip („Leistung muss sich lohnen“) und die Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger wieder stärker wirksam werden. „Während Kürzungen bei den Geldleistungen notwendig sind, müssen die Arbeiten konsolidiert werden.“

Der Bayerische Vorschlag sieht unter anderem direkte Sanktionen vor, wenn Termine zur beruflichen Wiedereingliederung unberechtigt versäumt werden. Gleichzeitig soll die Unterstützung durch die Jobcenter verstärkt werden. Die sogenannte Wartefrist, bei der die eigenen „unbedeutenden“ Reserven im ersten Basisjahr unverändert bleiben, muss ersatzlos abgeschafft werden. Änderungsbedarf sieht der Antrag auch bei den Übernachtungs- und Heizkosten: Befreiungen von der Wohnungseignungsprüfung sollen auf sechs Monate verkürzt und auf solche mit entsprechenden Lebensleistungen beschränkt werden.

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Quelle: www.ntv.de

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