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Begünstigte der Neugründungsbeihilfe im Wert von 1000 EUR

Individuen unter 25 Jahren aus finanzschwachen Verhältnissen haben Anspruch auf eineeinmalige...
Individuen unter 25 Jahren aus finanzschwachen Verhältnissen haben Anspruch auf eineeinmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro.

Begünstigte der Neugründungsbeihilfe im Wert von 1000 EUR

Hochschulbildung kann eine finanzielle Herausforderung sein, insbesondere für Erstjahresstudenten, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Das Student Startup Aid kommt in solchen Situationen als Rettung. Diese einmalige Förderung von 1000 Euro ist darauf ausgelegt, den Übergang ins Universitätsleben für junge Menschen unter 25 Jahren, die entweder selbst oder durch ihre Familien auf Sozialleistungen angewiesen waren, vor dem Beginn ihrer akademischen Reise abzufedern. Hier sind einige Dinge, die Sie wissen sollten:

1. Berechtigungskriterien

Das Student Startup Aid unterliegt bestimmten Bedingungen. Laut dem Deutschen Studentenwerk müssen Bewerber die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zur Altersgruppe unter 25 Jahren gehören
  • Zum ersten Mal in einem Vollzeitstudiengang an einer Universität immatrikuliert sein
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen
  • Dokumente vorlegen, die den Erhalt von Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im vorherigen Monat der Immatrikulation belegen

Studenten, die in Jugendhilfeeinrichtungen wohnen und von ihren Eltern von Unterhaltszahlungen befreit sind, können ebenfalls diese Förderung beantragen.

2. Bewerbungsverfahren

Studenten können das Student Startup Aid ab dem 2. September digital über die Plattform "bafoeg-digital.de" beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechtigung für diese Förderung unabhängig von BAföG ist und keine BAföG-Finanzierung beeinflusst.

Für die Online-Bewerbung benötigen Sie:

  • Eine BundID
  • Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität
  • Bestätigung des Erhalts von Sozialleistungen im vorherigen Monat der Immatrikulation

3. Bewerbungsfristen

Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) können Bewerbungen für das Student Startup Aid bis zum Ende des folgenden Monats nach Beginn des Studiums eingereicht werden. Zum Beispiel ist die Frist für diejenigen, die im Oktober ihr Studium beginnen, der 30. November.

4. Rückzahlung

Das Student Startup Aid ist eine Förderung und in der Regel nicht zurückzuzahlen.

Das Student Startup Aid ist speziell für Verbraucher gedacht, da es für junge Menschen unter 25 Jahren ausgelegt ist, die auf Sozialleistungen angewiesen waren. Wenn ein Verbraucher die Berechtigungskriterien erfüllt und erfolgreich die Förderung erhält, ist er nicht zur Rückzahlung verpflichtet, da sie in der Regel nicht zurückzuzahlen ist.

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