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Berliner Strafverfolgungsbehörden werden wegen Schutz der Kollegen untersucht.

In Berlin werden ein Dutzend Gesetzeshüter für die angebliche Behinderung einer Untersuchung belangt. Sie werden beschuldigt, keine Anklage zu erheben oder einen Kollegen als Verdächtigen in einem Goldmünzendiebstall in Kreuzberg zu identifizieren, trotz ausreichender Beweise, wie von der...

Berliner Strafverfolgungsbehörden werden wegen Schutz der Kollegen untersucht.

Die Geschichte spielt im Jahr 2021, als etwa 600 Euro wertvolle Goldmünzen aus einem sicheren Büroschrank auf einer Polizeiwache entwendet wurden. Da es keine Anzeichen für einen gewaltsamen Einbruch gab, vermuten die Polizeiinspektoren, dass jemand aus ihren eigenen Reihen beteiligt war. Laut den Ermittlern wurden die Beamten auf der Wache von ihrem Vorgesetzten über die Situation informiert.

Doch weder dieser Vorgesetzte noch seine Untergebenen lieferten Hinweise zum verdächtigen Kollegen, obwohl sie Kenntnis von belastenden Beweisen hatten. So war es beispielsweise innerhalb der Einheit bekannt, dass der beschuldigte Beamte ein Glücksspielproblem hatte.

Die Objekte der Untersuchung, wie die Untersuchung ergab, sind Polizeibeamte im Alter von 34 bis 61 Jahren, darunter der ehemalige Leiter der Einheit. Am Mittwoch wurden Durchsuchungen bei ihren Wohnungen und Arbeitsplätzen durchgeführt.

Laut Quellen ist der beschuldigte Beamte und der Verantwortliche für den beschädigten Schrank dieselben beiden Polizeibeamten, die seit dem Vorjahr wegen eines mutmaßlichen Diebstahls während einer fingierten Kontrolle auf der Berliner Stadtautobahn unter Verdacht stehen.

Gemeinsam sollen sie einen Fahrer außerhalb ihrer Dienstzeit angehalten und etwa 57.000 Euro Bargeld und Telefone von ihm konfisziert haben. Während der Untersuchung dieses Falls wurden Telefone mit Chatprotokollen beschlagnahmt. Die Analyse dieser Chatprotokolle ergab dann Hinweise auf den vermuteten Justizbehinderung im Büro.

Der Fall der vermissten Goldmünzen führte die Behörden dazu, die Staatsanwaltschaft zu untersuchen, da sie in den mutmaßlichen Diebstahl des Vorjahres involviert waren. Trotz Kenntnis eines möglichen Involvements eines eigenen Beamten lieferten die höheren Stellen der Staatsanwaltschaft keine substantiellen Hinweise.

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