Berufungsgericht lässt Zivilklage wegen Trumps Angriff auf das Kapitol zu
„Der Präsident verbringt nicht jeden Tag damit, seine offiziellen Pflichten zu erfüllen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. „Wenn er über den Rahmen seiner Pflichten hinaus handelt, genießt er keine Immunität von Ansprüchen, nur weil er Präsident ist.“ Trump A Gegen die Gerichtsentscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Hintergrund ist eine Zivilklage, die zwei Polizisten und mehrere demokratische Abgeordnete gegen Trump eingereicht haben. Sie machten den damaligen Präsidenten für die Gewalt vom 6. Januar 2021 mitverantwortlich und forderten Schadensersatz.
Radikale Trump-Anhänger stürmten das Kapitol, um die Bestätigung des Sieges des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl im November 2020 zu verhindern. Kurz vor dem Angriff rief der Republikaner Trump seine Anhänger dazu auf, ins Kapitol zu gehen und zu kämpfen, „egal was passiert“. Der gewählte Amtsinhaber hatte wochenlang fälschlicherweise behauptet, dass ihm die Wiederwahl wegen massiven Wahlbetrugs verweigert worden sei.
Trump argumentiert nun, dass seine Äußerungen zur Wahl 2020 Teil seiner Pflichten als Präsident gewesen seien. Der Rechtspopulist, der hofft, in einem Jahr erneut bei den Präsidentschaftswahlen antreten zu können, sagte, er genieße Immunität von allen Äußerungen, die während seiner Amtszeit als Präsident gemacht wurden.
WASHINGTON Ein Bundesberufungsgericht wies diese Aussage am Freitag zurück. Dabei ist zwischen den Amtspflichten des Präsidenten und Handlungen außerhalb seines Aufgabenbereichs zu unterscheiden. Die Richter schrieben, dass der Wiederwahlkampf des amtierenden Präsidenten „keine offizielle Amtshandlung des Präsidenten“ sei. Auch Wahlkampfreden sind keine Ausübung offizieller Pflichten des Präsidenten. „Dann tritt er als Kandidat für ein öffentliches Amt auf und nicht als Inhaber eines öffentlichen Amtes.“
Ähnliche Argumente brachte das US-Justizministerium bereits im März in einer Erklärung zu dem Fall vor. Zwar genießt der Präsident Immunität für Handlungen, die er in Ausübung seiner Befugnisse vornimmt; er kann jedoch wegen Verhaltens strafrechtlich verfolgt werden, die eindeutig über den Umfang seiner Amtspflichten hinausgehen. Das Ministerium sagte, es sei nicht die Aufgabe des Präsidenten, „zu drohender privater Gewalt anzustiften“.
Die Frage nach einer möglichen Immunität Trumps stellt sich nicht nur in Zivilklagen gegen den ehemaligen Präsidenten wegen der Erstürmung des Kapitols. Der 77-Jährige hat auch Immunität im Bundesstrafverfahren gegen Trump wegen seiner Versuche, nach seiner Wahlniederlage im Jahr 2020 an der Macht zu bleiben, beantragt.
Der Sonderermittler für den Fall, Jack Smith, erhob im August Anklage gegen Trump, die er jedoch zurückwies. Eine richterliche Entscheidung im Strafverfahren steht noch aus.
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Quelle: www.stern.de