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Beurteilung nach einem Vergewaltigungsvorfall in der Münchner U-Bahn

Das Jugendgericht München hat den Angeklagten schuldig gesprochen.
Das Jugendgericht München hat den Angeklagten schuldig gesprochen.

Beurteilung nach einem Vergewaltigungsvorfall in der Münchner U-Bahn

Im August 2023 kam es in einer Münchner U-Bahn-Station zu einem Verbrechen, bei dem ein afghanischer Mann einen 18-jährigen polnischen Besucher attackierte. Der Mann verbüßt nun eine Haftstrafe. Die Tat sorgte sogar in Polen für Schlagzeilen.

Der Mann wurde wegen seines sexuellen Fehlverhaltens gegen den jungen Touristen in der Münchner U-Bahn-Station zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Münchner Landgericht stellte fest, dass der afghanische Mann den 18-Jährigen, der leicht betrunken und hilflos war, über etwa eine halbe Stunde unangemessen berührt, entkleidet und sexuell belästigt hatte.

Der Angeklagte wurde nach den Jugendstrafrechtspraktiken verurteilt. Das Gericht berücksichtigte dabei die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer siebenjährigen Haftstrafe bei einer Verurteilung als Erwachsener und einer vierjährigen Haftstrafe bei einer Verurteilung als Minderjähriger.

Die Verteidigung gestand lediglich den Diebstahl eines Handys, bestritt jedoch die Vorwürfe der sexuellen Nötigung. Der Fall sorgte in Polen für Aufsehen.

Als die polnische nationalkonservative PiS-Regierung unter Führung Warsaws sich auf die Parlamentswahl im Herbst 2023 vorbereitete, versuchte sie, politisches Kapital aus dem Vorfall zu schlagen, indem sie die deutschen Migrationspolitik dafür verantwortlich machte.

Die vierjährige Haftstrafe wurde als angemessen angesehen, um Gerechtigkeit und Abschreckung zu gewährleisten. Der Vorfall führte zu Forderungen nach strengeren Einwanderungspolicies in Polen.

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