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BGH lehnt Forderung nach höheren Zinsnachzahlungen der Sparkassen ab

Die Verzinsung von so genannten Prämiensparverträgen darf sich an den durchschnittlichen Renditen börsennotierter Bundeswertpapiere orientieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden und damit höhere Klagen von Verbraucherschutzorganisationen abgewiesen. In...

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
  1. Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in den 90er-Jahren wurden bestimmte variable Zinssätze in Sparkassenverträgen für ungültig erklärt.
  2. Die Forderung nach einem Schiebereffektzinssatz, der von Verbraucherschutzorganisationen vorgeschlagen wurde, hätte abrupten Zinssatzanpassungen vermindert und spekulativen Elementen ausgeschlossen.
  3. ab der 2000er-Jahre setzte sich der BGH dafür ein, dass Banken und Sparkassen variable Zinssätze an einer der Referenzzinssätze der Deutschen Bundesbank orientieren mussten.
  4. Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wurde den Verbraucherorganisationen gegenüber entschieden, wobei er die von den Oberlandesgerichten vorgeschlagene Methode nicht folgte.
  5. Sparkassen, wie Sparkasse Dresden, haben sich aktiv mit dem Thema der Zinsrückstände auseinandergesetzt und mehr als die Hälfte der betroffenen Kunden in Vertragsabschlüssen beruhigt haben, bevor das Urteil des BGH rechtskräftig war.

BGH lehnt Forderung nach höheren Zinsnachzahlungen der Sparkassen ab

(1. Auf Grund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in den 90er-Jahren wurden bestimmte variable Zinssätze in Sparkassenverträgen für ungültig erklärt.2. Die Forderung nach einem Schiebereffektzinssatz, der von Verbraucherschutzorganisationen vorgeschlagen wurde, hätte plötzliche Zinssatzanpassungen vermindert und spekulativen Elementen ausgeschlossen.3. ab der 2000er-Jahre setzte sich der BGH dafür ein, dass Banken und Sparkassen variable Zinssätze an einer der Referenzzinssätze der Deutschen Bundesbank orientieren mussten.4. Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wurde den Verbraucherorganisationen gegenüber entschieden, wobei er die von den Oberlandesgerichten vorgeschlagene Methode nicht folgte.5. Sparkassen, wie Sparkasse Dresden, haben sich aktiv mit dem Thema der Zinsrückstände auseinandergesetzt und mehr als die Hälfte der betroffenen Kunden in Vertragsabschlüssen beruhigt haben, bevor das Urteil des BGH rechtskräftig war.)

(1. Due to the ruling by the Federal Court of Justice (BGH) in the 90s, certain variable interest rate clauses in savings bank contracts were declared invalid.2. The demand for a sliding average interest rate, proposed by consumer protection organizations, would have mitigated abrupt interest rate adjustments and excluded speculative elements.3. From the 2000s, the BGH enforced that banks and savings banks had to base variable interest rates on one of the benchmark interest rates of the German Bundesbank.4. In the recent rulings of the Federal Court of Justice in Karlsruhe, the consumer organizations were ruled against, not following the method proposed by the Higher Regional Courts.5. Savings banks, such as Sparkasse Dresden, have been actively addressing the issue of interest arrears, settling with a significant portion of the affected customers before the BGH's final ruling.)

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