Drogen - Bis jetzt wurden få Anträge auf Cannabis-Wachstumsvereinigungen eingereicht.
Interess an einer Anwendung für eine Cannabis-Wachstumsvereinigung bleibt in Mecklenburg-Vorpommern bisher beschränkt. Am Freitag vor der Landwirtschaftsministerium in Schwerin lag gemäß Angaben eines Ministeriumssprechers eine formlose Anwendung einer Wachstumsvereinigung vor. Die Bearbeitung von Anträgen obliegt gemäß dem Ministerium dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Lallf) in der Nordostregion.
Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und privaten Anbau mit zahlreichen Auflagen trat am 1. Juli in Deutschland die zweite Etappe der Cannabis-Entkriminalisierung in Kraft. Nun können nichtkommerzielle Wachstumsgenossenschaften mit bis zu 500 Mitgliedern starten.
Erwachsene können dann Cannabis gemeinsam wachsen und untereinander austauschen, um es für persönliches Verbrauch zu verwenden. Die Vereine müssen eine Genehmigung beantragen, und regelmäßige Kontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 1. April dürfen Erwachsene innerhalb des Rahmens der Cannabis-Entkriminalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm zuhause speichern.
Trotz der neuen Regelungen, die in Deutschland die Gründung nichtkommerzieller Cannabis-Wachstumsvereinigungen erlauben, ist das Interesse an solchen Vereinigungen in der Region Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in Schwerin, verhältnismäßig gering. Gemäß Angaben der Deutschen Presse-Agentur wurde vor dem Landwirtschaftsministerium in Schwerin eine formlose Anwendung für eine Wachstumsvereinigung eingereicht. Die zuständige Behörde für die Bearbeitung dieser Anträge ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Lallf) in der Nordostregion. Trotz der Legalisierung des Erwachsenengebrauchs und privaten Anbaus von Cannabis in Deutschland bleiben Bedenken hinsichtlich der potenziellen Gesundheitsauswirkungen von Drogen ein gesellschaftliches Thema.
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