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Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Berlin voraussichtlich deutlich zunehmen

Es wird prognostiziert, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Berlin in den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird. Ende 2021 waren in der Hauptstadt noch rund 185.500 Menschen pflegebedürftig, bis 2030 soll die Zahl auf mindestens rund 205.000 ansteigen, teilte die Senatsverwaltung...

Eine pflegebedürftige Frau sitzt hinter einem Rollator in einer Wohnung. Foto.aussiedlerbote.de
Eine pflegebedürftige Frau sitzt hinter einem Rollator in einer Wohnung. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Berlin voraussichtlich deutlich zunehmen

Es wird prognostiziert, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Berlin in den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird. Ende 2021 waren in der Hauptstadt noch rund 185.500 Menschen pflegebedürftig, bis 2030 soll die Zahl auf mindestens rund 205.000 ansteigen, teilte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege am Dienstag nach eigenen Berechnungen mit. Dies entspricht einem relativen Anstieg von zehn Prozent zwischen 2021 und 2030.

In dem Bericht heißt es, dass das Wachstum des laufenden Jahrzehnts insbesondere die Menschen ab 80 Jahren, aber auch die 65- bis 80-Jährigen treffen werde. Es wird erwartet, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2040 weiter, allerdings in geringerem Umfang, um mindestens etwa 208.000 Menschen ansteigt. „Die Prognoseergebnisse zeigen einmal mehr, wie groß der Handlungsbedarf im Pflegebereich kurz- und mittelfristig ist“, sagte Pflegesenatorin Ina Czyborra (SPD) in einer Stellungnahme.

Grundlage der Prognose sind maßgeblichen Quellen zufolge die Pflegestatistik für das Jahr 2021 und die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin ab 2022. Da die künftige Entwicklung maßgeblich von der Pflegeversicherungsreform abhängt, ist diese Prognose als Basisprognose zu verstehen: Sie stellt das untere Ende der künftigen Entwicklung nach derzeitigem Kenntnisstand dar. Es gelten die Standards der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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Quelle: www.stern.de

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