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BKA darf die KI für Gesichtserkennung verwenden

Mehrere gesetzliche Änderungen zielen darauf ab, Rechtsvollziehenden die Nutzung zeitgemäßer...
Mehrere gesetzliche Änderungen zielen darauf ab, Rechtsvollziehenden die Nutzung zeitgemäßer Methoden zu ermöglichen.

BKA darf die KI für Gesichtserkennung verwenden

Mit künstlicher Intelligenz findet ein Journalist Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette - lange vor den Ermittlern. Für diese Methode fehlt es den Ermittlern an einer rechtlichen Grundlage, beklagen sie. Innenministerin Faeser will das ändern.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen demnach nach einem Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, wie der "Spiegel" berichtet, Gesichtserkennungsprogramme nutzen dürfen, um nach Verdächtigen zu suchen. Mit diesen Programmen ist ein Vergleich mit Fotos von Verdächtigen in sozialen Netzwerken und anderswo im Internet möglich. Das soll den Behörden ermöglichen, den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu bestimmen und unbekannte Kriminelle zu identifizieren.

Die Behörden hoffen, dass die neuen Befugnisse beispielsweise eine bessere Identifizierung von Terroristen der sogenannten Islamischen Staat ermöglichen, die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und möglicherweise unentdeckt in Europa leben. In Zukunft könnten Ermittler Screenshots aus solchen Videos mit sozialen Netzwerken vergleichen und so Hinweise erhalten.

SPD-Politikerin Faeser will dafür mehrere Polizeigesetze ändern. Auch im Strafprozessordnung soll ein neuer Paragraf aufgenommen werden, der einen biometrischen Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet erlaubt. Es soll jedoch keine Live-Gesichtserkennung mit Bildern aus Überwachungskameras, zum Beispiel an Bahnhöfen, geben.

Ehemalige RAF-Terroristin online gesichtet

Die rechtliche Änderung ist eine Reaktion auf die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein Journalist hatte Monate zuvor bereits Fotos von ihr im Netz mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware gefunden, doch diese Methode war den Behörden nicht erlaubt.

Laut der Niedersächsischen Landeskriminalamt fehlt den Ermittlern derzeit die rechtliche Grundlage, um Gesichtserkennungssoftware gezielt nach Kriminellen zu durchsuchen. Der Leiter der Niedersächsischen LKA, Friedo de Vries, hält dies für veraltet. "Ich wünsche mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden Hinweise generieren können. Das bedeutet, wir sollten im Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Verbindungen suchen dürfen", sagte er kürzlich im NDR. Das Ziel sei, effektiver nach Kriminellen suchen zu können. Dafür würde die LKA eigene künstliche Intelligenz für die Gesichtserkennung entwickeln.

De Vries betonte, dass er nur von Verbrechern rede, die mehr als ein Jahr Haft riskieren. Ähnlich äußerte sich auch die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens. Im NDR sagte Behrens, dass die Polizei in Niedersachsen kein Interesse habe, "willkürlich und umfassend das Internet und Online-Netzwerke nach Gesichtern abzusuchen und damit Millionen unschuldiger Bürger zu durchleuchten".

Der von der SPD-Politikerin Faeser vorgeschlagene改变 der Polizeigesetze ist teilweise auf den Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette zurückzuführen, die vor den Ermittlern von einem Journalisten mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware im Netz entdeckt wurde. Das zeigt den Bedarf, dass die Behörden die gleichen Fähigkeiten haben müssen, um effektiv nach Kriminellen zu jagen.

Um die aktuelle fehlende rechtliche Grundlage zu adressieren, hat der Leiter der Niedersächsischen LKA, Friedo de Vries, die Verwendung von Gesichtserkennungsmethoden zur Generierung von Hinweisen gefordert, um nach möglichen Aufenthaltsorten und Verbindungen von

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