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Bloom fordert eine Rechtsgrundlage für die Rückgabe gestohlener Kunst

Bayerns Kulturminister Markus Blum (CSU) forderte eine gesetzliche Grundlage, nachdem Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) auf Reformen bei der Rückgabe von NS-Raubgut gedrängt hatte. „Die Weiterentwicklung des Beirats muss mit einem verbindlichen rechtlichen Rahmen einhergehen“, sagte...

Marcus Bloom spricht auf einer Pressekonferenz. Foto.aussiedlerbote.de
Marcus Bloom spricht auf einer Pressekonferenz. Foto.aussiedlerbote.de

Nazi-Raube - Bloom fordert eine Rechtsgrundlage für die Rückgabe gestohlener Kunst

Bayerns Kunstminister Markus Blum (CSU) forderte eine gesetzliche Grundlage, nachdem Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) auf Reformen zur Rückgabe von NS-Raubgut gedrängt hatte. „Die Weiterentwicklung des Beirats muss mit einem verbindlichen rechtlichen Rahmen einhergehen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. „Freiwilligkeit und Einstellung sind gut, aber das Gesetz ist besser.“

Ross kündigte an, dass die Finanzierung von Kultureinrichtungen ab Januar an die Annahme neuer Regeln durch den Beratenden Ausschuss für die Rückgabe von NS-Raubgut geknüpft sei. Sie hofft, dass sich die Parteien künftiger Streitigkeiten mit dem Ausschuss in Verbindung setzen. Bislang konnte das Komitee nur tätig werden, wenn beide Parteien bereit waren, mitzumachen – nämlich diejenigen, die behaupten, das Kunstwerk sei möglicherweise von Nationalsozialisten gestohlen worden, und die Institution, in der sich das Werk jetzt befindet.

In der aktuellen Situation kann es sein, dass eine Partei durch Untätigkeit oder mangelnde Einsicht zurückgehalten wird. Dies wird als einer der Gründe dafür angesehen, dass die Kommission in 20 Jahren nur 23 Fälle vermittelt hat. Schätzungen zufolge wurden in der Zeit des Nationalsozialismus bis zu 600.000 Kunstwerke gestohlen.

Auch Bayern steht häufig in der Kritik. Beispielsweise weigert sich die Bayerische Staatsgemäldesammlung im Streit um die Rückgabe von Pablo Picassos (1881–1973) Gemälde „Madame Sorel“ aus dem Jahr 1905 an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn seit Jahren, die Kommission anzurufen. -Bartholdi.

„Der Antrag auf Restitution von ‚Madame Soler‘ wurde äußerst sorgfältig geprüft“, betonte ein Sprecher des Bayerischen Kunstministeriums. „Das Ergebnis der unabhängigen Provenienzuntersuchung und aller rechtlichen und parlamentarischen Hinweise ist eindeutig: Es liegen keine Voraussetzungen für eine Berufung vor.“ an den Beirat. „Zufrieden, weil es sich hierbei nicht um eine nationalsozialistische Benachteiligung im Sinne der Washingtoner Erklärung handelt.“

„Bayern besteht ohne Wenn und Aber auf der Wiederherstellung des Status quo“, betonte Blum. Für den Freistaat „wären Gegenstände der staatlichen Museen und Sammlungen aufgrund der NS-Verfolgung ihren früheren Besitzern entzogen worden, handelte es sich um eine Rückgabe.“ es ist eine Selbstverständlichkeit.“

Er verweist auf die 1999 von der Bayerischen Staatsgemäldesammlung eingerichtete Provenienzforschungsstelle. „Seitdem haben wir 6.000 Werke aktiv begutachtet. Als Ergebnis wurden 25 Werke aus 17 Sammlungen zurückgegeben“, sagte Bloom. Seit Inkrafttreten der Washingtoner Erklärung haben staatliche Institutionen in Bayern 245 Objekte zurückgegeben. „Claudia Rose muss ihre Hausaufgaben machen und am Ende Rechtssicherheit statt Spottzustände schaffen.“

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Quelle: www.stern.de

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