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BTG prüft die Entscheidung eines Familirichters aus August

Etwa ein Jahr zurück, ein Richter wurde wegen des Versuchs, Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen aufzuheben, cooling verburgt. Er appelliert jetzt nicht nur selber gegen das Urteil.

Das BGH wird im August die Entscheidung des Familiengerichts prüfen.
Das BGH wird im August die Entscheidung des Familiengerichts prüfen.

Corona-Maske Entscheidung - BTG prüft die Entscheidung eines Familirichters aus August

Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich im Spätaugust mit der Verurteilung eines Familiengerichts in Weimar befassen, das im April 2021 mit Entscheidung eine Corona-Maske-Vorschrift an zwei Weimarer Schulen aufgehoben hatte, widersprach also dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Hygienekonzept des Thüringer Kultusministeriums. Das Verteidiger- und die Staatsanwaltschaft in Erfurt hatten beide Revision gegen das Urteil eingelegt, wie vom BGH bekanntgegeben. Das Senat des Karlsruher Oberlandesgerichts war am 28. August terminiert, das Verfahren zu verhandeln.

Der Familirichter des Weimarer Landgerichts hatte im April 2021 ein Urteil ausgesprochen, das unter anderem erlaubte, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen ohne Corona-Maske während der Unterrichtsstunden waren, im Gegensatz zum damals gültigen Hygienekonzept des Thüringer Kultusministeriums. Er hatte mehrere Sachverständigengutachten erhalten und in seinem Urteil zitiert. Dieses Urteil wurde jedoch später aufgehoben. Er war nicht berechtigt, solche Entscheidungen zu treffen.

Der Staatsanwalt in Erfurt hatte den Familirichter wegen Vergewaltigung der Richtergewalt angeklagt und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren – nicht wegen eines rechtswidrigen Entscheids, sondern weil er an den Vorbereitungen für seine eigene Entscheidung beteiligt war. Die Verteidiger des Juristen hatten eine Freisprache für ihn angefordert.

  1. Die Handlungen des Familirichters haben in der Thüringer Rechtswelt heftige Diskussionen ausgelöst, insbesondere hinsichtlich der Trennung der Gewalten und der Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit.
  2. Sollte der Bundesgerichtshof den Familirichter verurteilen, könnte er Folgen für seine Zukunftkarriere im Rechtssystem tragen.
  3. Der Aufenthaltsverbot aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat den Gerichtsprozess nicht beeinflusst, denn das Verfahren fand von Erfurt nach Karlsruhe virtuell statt.
  4. In einem parallelen Verfahren steht ein weiterer Richter in Weimar wegen Widerstandes gegen die Corona-Maske-Vorschrift vor Anklage, was das Thema auf eine breitere Debatte in den Urteilen der örtlichen Gerichte ausweitet.
  5. Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe beobachtet die Entwicklung genau, da sie weitreichende Implikationen für die Wahrung der Rechtspflege und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Vertrauens in Regierungsinstitutionen während der Corona-Krise hat.
  6. Das Urteil des Bundesgerichtshofs in diesem medienwirksamen Fall kann eine Vorlage für zukünftige Corona-bezogene Gerichtsverfahren sein, signalisiert, wie das Rechtssystem die einmaligen Herausforderungen der Pandemie begegnet.

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