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Bubatz jetzt! Wie wird man Mitglied in einem Cannabisverband?

Ein wichtiger Teil der umstrittenen Freigabe von Cannabis fehlte bisher: Anbaumöglichkeiten in größerem Umfang. Seit dem 1. Juli können spezielle Vereine in diesem Bereich aktiv werden - unter bestimmten Bedingungen.

Cannabispflanzen für alle? Nicht in Deutschland. Die Gründung von sogenannten Cannabis Social Clubs...
Cannabispflanzen für alle? Nicht in Deutschland. Die Gründung von sogenannten Cannabis Social Clubs unterliegt bestimmten Regeln

Fragen und Antworten - Bubatz jetzt! Wie wird man Mitglied in einem Cannabisverband?

## Inhalts

  • Was sind eigentlich Anbauvereinigungen?
  • Wer kann Mitglied werden und was soll beachtet werden?
  • Was können Cannabis-Vereinigungen ab dem 1. Juli tun?
  • Wo können Anträge gestellt werden?
  • Wie viel Cannabis erhalten werden Members?
  • Welche weiteren Anforderungen geben es?
  • Sollen es viele Cannabis-Anbauvereinigungen geben?
  • Was ist nächstes?

Seit drei Monaten ist die cannabisverwendung für Erwachsene in Deutschland legal – mit zahlreichen Einschränkungen und Anforderungen, auch für privaten Anbau, allerdings nur bis zu drei Pflanzen. Ab dem 1. Juli können jedoch Vereine starten, die größere Mengen produzieren möchten. Es gibt jedoch auch Bedingungen, und Interessenten müssen sich dazu einige Vorbereitungen anfertigen. Es dürfen mehrere Wochen vergehen, bis gepflanzt, geerntet und die ersten Joints gerollt werden können.

Die umstrittene Gesetzgebung, die die Besitz- und Anbauausübung des Droges für persönliches Gebrauch erlaubt, ist seit dem 1. April in Kraft. Das Ziel ist, den kriminellen Schwarzmarkt, auf dem Cannabis mit Zusätzen und hohen Konzentrationen gehandelt wird, zurückzudrängen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) argumentiert, dass dann genügend rechtlicher Bestand vorhanden sein werde – Cannabis kann zukünftig auch in speziellen Anbauanlagen hergestellt werden.

Was sind eigentlich Anbauvereinigungen?

Jetzt erlaubt ist, "Anbauvereinigungen", wie sie offiziell genannt werden. In anderen Worten, etwas wie Erwachsenenclubs, in denen bis zu 500 Mitglieder cannabis non-kommerziell für ihren eigenen Verbrauch anbauen können. Sie müssen als Vereine oder Genossenschaften registriert werden – Stiftungen oder Unternehmen passen nicht. Gemäß dem Gesetz ist es auch notwendig, Cannabisseedlings und Schneiden zu verteilen und Informationen zur Suchtprävention zu bereitstellen.

Wer kann Mitglied werden und was soll beachtet werden?

Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt haben und die Mitgliedschaft mindestens drei Monate betragen. Damit sollen Drogenreisen verhindert werden, wie es das Ministerium will. Vorstandsmitglieder dürfen keine Drogenvergehen vorzuweisen haben. Der Anbaugebiete darf kein Wohnhaus sein und keinen auffälligen Hinweis tragen. Werbung ist verboten, ebenso wie Cannabisverbrauch auf dem Gelände und innerhalb von 100 Metern von der Eingangstür. Eine Mindestdistanz von mindestens 200 Metern muss zum Schutz von Schulen, Spielplätzen und anderen Kind- und Jugendeinrichtungen beachtet werden.

Was können Cannabis-Vereinigungen ab dem 1. Juli tun?

Vereine können jetzt Anträge auf eine formelle Genehmigung stellen. Sie müssen Informationen wie die Mitgliedergröße, Standort und Größe der Anbauflächen, erwartete jährliche Cannabismengen, Sicherheitsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept mitbringen. Die Genehmigung gilt für sieben Jahre und kann für weitere fünf Jahre verlängert werden. Anträge sollten mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten berechnet werden, wie aus verschiedenen Ländern bekannt ist.

Wo können Anträge gestellt werden?

Anträge können bei der zuständigen Gesundheitsbehörde oder der zuständigen Behörde, je nach Bundesland, gestellt werden. Der Antrag muss in Schriftform und mit den erforderlichen Unterlagen, wie den Satzungstext, Beweisen der Mitgliedschaft und dem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, eingereicht werden. Die Antragsgebühr beträgt 100 Euro. Die Entscheidung über den Antrag trifft die zuständige Behörde.

Die Deutsche Städtekonferenz beklagte sich, es sei nur wenige Tage vor dem Start und noch nicht klar überall, wer für Genehmigungen und Kontrollen zuständig ist. Die Länder sollen dies bestimmen, und es gibt nun verschiedene Orte für Anträge: vom Landwirtschaftsamt in Niedersachsen bis zur Regierungsvorstandschaft in Freiburg für ganz Baden-Württemberg, bis hin zum Soziales, Jugend und Pflegeamt in Rheinland-Pfalz. In Berlin gibt es noch keine Regelung. Die "Fallbackverantwortung" liegt zunächst bei den Bezirken, wie im Senat festgelegt. Welche Abteilung in den Bezirken verantwortlich ist, war anfangs unklar.

Wie viel Cannabis erhalten Members?

Die Mengen sind beschränkt. Maximal 25 Gramm pro Mitglied und Tag sowie 50 Gramm pro Monat sind erlaubt. Für 18- bis 21-Jährige ist monatliche Verbrauchsmenge von 30 Gramm mit einem Maximum von zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) gestattet, das psychoaktive Substanz. Die Vereine dürfen nicht so viel anbauen, wie sie wollen. Die Genehmigung gilt für festgelegte jährliche Mengen, die den Bedürfnissen der Mitglieder entsprechen. Mehr muss zerstört werden. Nur Mitglieder dürfen anbauen, wassern, düngen – keine bezahlten Angestellten. Mitglieder dürfen kein Cannabis an Andere geben, nur Samen sind erlaubt.

Welche weiteren Anforderungen geben es?

Um Cannabis zu erhalten, muss man es persönlich auf dem Ort entgegennehmen, die Mitgliedskarte und eine offizielle ID mit Foto vorlegen. Nur Cannabis in seiner reinen Form ist erlaubt: als getrocknete Blüten und blühende Blätter (Marihuana) oder getrennte Resin (Hashish). Gemische mit Tabak, Nikotin oder Nahrungsmitteln sind verboten. Die Verpackung muss neutral sein. Auf einem Informationsetikett muss Informationen über das Gewicht, die Sorte, den durchschnittlichen THC-Gehalt und Warnungen über den Verbrauchsrisiken angegeben werden. Kein Verkaufspreis darf angefordert werden, die Vereine müssen sich über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren. Regelungen für Dokumentationspflichten für die Vereine und regelmäßige offizielle Kontrollen sind ebenfalls geregelt.

Sollen es viele Cannabis-Anbauvereinigungen geben?

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Der Anspruch muss jetzt präsentiert werden. Bundessarzat für Drogen Burkhard Blienert (SPD) sprach von "hohem Interesse" in Clubs, die in der Gründungsphase sind. Nach seinen Angaben könnten mindestens eine hoch dreistelliges Dutzend Clubs entstehen. Das Gesundheitsministerium basierte die Kostenschätzung in dem Gesetzesentwurf auf der Annahme, dass in dem ersten Jahr 1000 Clubs und in den zweiten bis fünften Jahr 500 Clubs entstehen könnten.

Auf Anfrage der Länder hat das Bundesministerium zuletzt einige Regelungen verschärft, um große Hanfplantagen zu verhindern. Die Länder können auch die in dem Gesetz gegebene Möglichkeit nutzen, in einem Bezirk oder einer Stadt den Hanfanbauverein zu einem Club pro 6000 Einwohnern zu begrenzen. Am 5. Juli ist eine Gesetzesvorlage mit Hanfregelungen für Fahrer und Beifahrer vom Bundesrat für genehmigt erwartet. Für THC im Blut des Fahrers oder Beifahrers soll in Zukunft eine Grenze von 3,5 Nanogrammen pro Milliliter gesetzt werden – ähnlich der 0,5 Promille-Grenze für Alkohol. Das Gesetz mit Strafen für Verstöße könnte noch im Sommer in Kraft treten.

Ab dem 1. Juli können interessierte Personen in Deutschland sich den 'Anbauvereinigungen' anschließen, um Hanf für persönliches Gebrauch anzuziehen, das den neuen Gesetzesbeschränkungen über die drei Pflanzen überschreitet. Diese Vereine müssen strikte Regeln einhalten, wie die Saaten verteilen und Abhängigkeitsprävention informieren.

Nach der Umsetzung des Gesetzes am 1. Juli ist es erwartet, dass ein signifikanter Anteil an Hanfvereinen entstehen wird, schätzt der deutsche Drogenbeauftragte mindestens eine hoch dreistellige Anzahl an Clubs.

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