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Bundesgericht: Curevacs COVID-19-Impfstoffpatent ungültig

Nach dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen den Tübinger Pharmakonzern Curevac statt. Curevac kann beim Bundesgericht Berufung einlegen.

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Logo des Tübinger Biotech-Unternehmens Curevac: Das Bundespatentgericht erklärt das Patent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac auf den zugrunde liegenden Coronavirus-Impfstoff für ungültig. Foto.aussiedlerbote.de

Pharma - Bundesgericht: Curevacs COVID-19-Impfstoffpatent ungültig

Das Bundespatentgericht erklärt das Patent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac auf den zugrunde liegenden Coronavirus-Impfstoff für ungültig. Am Dienstag gab ein Gericht einer Klage des Mainzer Rivalen Biontech gegen Curevac statt. Die Aktien des Tübinger Unternehmens fielen daraufhin um ein Drittel.

Curevac kündigte an, beim Bundesgericht Berufung einzulegen. Das Unternehmen meldete das umstrittene Patent im Jahr 2007 an und erhielt 2010 vom Europäischen Patentamt die Genehmigung für 20 Länder. Dies ist eine Möglichkeit, die Mängel von Botenmolekül-mRNA-Impfstoffen zu überwinden und ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Das Bundespatentgericht hat das Patent nun in Deutschland für ungültig erklärt. Patentgerichte in anderen Ländern folgen grundsätzlich den Urteilen der Münchner Richter.

Es geht um viel Geld

Die Münchner Klage ist nur ein Teil eines Streits zwischen den beiden Unternehmen, aber ein sehr kritischer. Curevac verklagte Biontech und seinen US-Partner Pfizer im Juli 2022 vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Verletzung mehrerer Patente und verlangte Schadensersatz. Curevac verlangt eine „gerechte Entschädigung“ für die Verletzung seines geistigen Eigentums, das Biontech und Pfizer bei der erfolgreichen Produktion ihrer COVID-19-Impfstoffe genutzt haben sollen.

Im Streit geht es um viel Geld: Biontech machte 2021 einen Gewinn von 10,3 Milliarden Euro und 2022 einen Nettogewinn von 9,4 Milliarden Euro.

Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und beantragte erfolgreich die Nichtigerklärung des Grundpatents von Curevac. Es basiert nicht auf Erfindung. Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren bis zum 28. Dezember vertagt, bis eine Entscheidung eines Bundesrichters vorliegt.

Curevac hat es nicht geschafft, seinen Coronavirus-Impfstoff rechtzeitig auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen gibt jedoch an, eine grundlegende Technologie entwickelt zu haben, die wesentlich zur Entwicklung eines wirksamen Covid-19-Impfstoffs beigetragen hat: Es sei ein „Pionier bei der Entdeckung des Potenzials von mRNA zur Behandlung von Krankheiten und zur Herstellung von Impfstoffen“.

US-amerikanische und deutsche Patente

Biontech begrüßt das Urteil des Bundespatentgerichts. Darin heißt es eindeutig, dass „unsere Forschungsarbeit originell ist“. Biontech entwickelte 2020 mit Comirnaty den weltweit ersten zugelassenen Covid-19-Impfstoff. Dadurch ist es möglich, weltweit mehr als eine Milliarde Menschen zu impfen.

Nach dem Ausbruch der neuen Corona-Epidemie im Jahr 2020 investierte auch die Bundesregierung in Curevac. Allerdings ist das Unternehmen, das 1.000 Mitarbeiter beschäftigt, nicht in der Lage, einen Impfstoff gegen das Coronavirus herzustellen. Es gibt noch kein kommerziell zugelassenes Produkt und macht Verluste.

Laut Curevac geht es im Streit mit den deutschen Unternehmen Biontech und Pfizer um acht Patente. In den USA, wo die meisten Coronavirus-Impfstoffe hergestellt werden, gibt es zehn Patente.

Unterdessen ist der Markt für Covid-19-Impfstoffe zusammengebrochen. Auch Biontech sieht sich mit schrumpfenden Umsätzen konfrontiert. Der US-Partner Pfizer musste milliardenschwere Lagerbestände abschreiben und geriet im letzten Quartal in die Verlustzone. Der US-Hersteller Moderna, der ebenfalls über einen COVID-19-Impfstoff verfügt, meldete im dritten Quartal einen Verlust in Höhe von mehreren Milliarden Dollar.

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Quelle: www.stern.de

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