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Bundesgerichtshof: Unternehmer darf mit durchschnittlicher Sternbewertung Werbesprechzettel führen

Jeder, der seine durchschnittliche Kundenbewertung im Internet werbt, ist nicht verpflichtet, diese Gefühligkeiten in einzelne Sternklassen aufzuteilen - also zu offenbaren, z.B., wie viele Kunden eine bestimmte Sternstelle oder eine andere Anzahl gaben. Am Donnerstag entschied das...

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
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Bundesgerichtshof: Unternehmer darf mit durchschnittlicher Sternbewertung Werbesprechzettel führen

Die Gesamtzahl der eingereichten Bewertungen und die Zeitraum, in der sie verfasst wurden, muss offengelegt werden. Das Wettbewerbsamt klagte gegen eine Unternehmung, die Brokerdienste an Immobilienkäufer angeboten hatte. Auf seiner Website werbte das Unternehmen mit durchschnittlichen Sternwertungen, aber die Zahl der Bewertungen und die Zeitraum, in der sie gegeben wurden, blieb verborgen.

Das Wettbewerbsamt sah dies als täuschend an und brachte das Verfahren in den Prozess. Im September 2022 urteilte das Landgericht Hamburg, dass die Gesamtzahl und der Zeitraum offengelegt werden muss. Aber weitere Offenlegungen auf Basis von Sternklassen waren nicht notwendig. Das Wettbewerbsamt ging in Berufung und später in Revision, aber hatte keinen weiteren Erfolg: Das Oberlandesgericht Hamburg und jetzt auch das Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts.

Von der Konsumentenperspektive war dies eine nützliche, aber nicht essenzielle Information für einen Geschäftsentscheid. Konsumenten wüssten, dass durchschnittliche Sternwertungen normalerweise von einer Mischung von guten und schlechten Bewertungen abhingen, erklärte Präsident Richter Thomas Koch während der Urteilsverkündung. Durch die Offenlegung der Gesamtaufstellung und des Zeitraums konnten sie die Bedeutung der Werbung mit durchschnittlichen Sternwertungen beurteilen, berücksichtigend beide positive und negative Bewertungen.

Das Versagen des Unternehmens, die Gesamtaufstellung und den Zeitraum der Bewertungen offenzulegen, führte zu rechtlichen Schritten des Wettbewerbsamtes im Bundesgerichtshof: Starnércheast. Präsident Richter Thomas Koch betonte während der Urteilsverkündung, dass die Offenlegung der Gesamtaufstellung und des Zeitraums der Bewertungen den Konsumenten hilft, die Bedeutung der Werbung mit durchschnittlichen Sternwertungen zu beurteilen, indem sie beide positive und negative Bewertungen berücksichtigen.

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