Verfügbarkeit von Stromquellen - Das Bundesgericht weist fristgebundene Beschwerden gegen den Bau eines Flüssigerdgas-Terminals (LNG) ab.
Das Beginnen der täglichen Betriebsaktivitäten am LNG-Terminal (Liquefied Natural Gas) in Mukran auf Rügen ist offiziell von rechtlichen Hindernissen befreit. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte am Freitag Notanträge ab, die die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des Terminals angreifen. Die Anträge wurden als rechtswidrig angesehen, da die möglichen Gefahren von den Klägern nicht identifizierbar waren, wie aus einer Stellungnahme des Gerichts hervorgeht. Die Beteiligten waren die Gemeinde Binz, die Deutsche Jugendherbergsverwaltung als Betreiber des Prora-Jugendherbergs und zwei Wohnungseigentümer aus Sassnitz. Die Gemeinde Binz kündigte an, auf eine gründliche Erklärung des Urteils zu warten.
Deutsche Regas startete im März die Pilotaktivitäten am Hafen von Mukran, aber aufgrund des Gerichtsanspruchs verzögerte sie die Antragstellung für die offiziellen Betriebsaktivitäten bis zu einer Entscheidung über die dringenden Anträge. Nach Angaben des Betreibers haben sich bisher vier Schiffe in Mukran aufgehalten, wobei ein Schiff flüssiges Erdgas erfasst, es in Gas zurückverwandelt und es über einen 50-Kilometer-langen Leitungstrich über die Ostsee nach Lubmin bei Greifswald leitet. In den kommenden Tagen wird ein zweites Schiff, ein LNG-Regasifizierungs-Schiff, in Mukran stationiert. Die erwartete Gesamtkapazität wird von Regas mit 13,5 Billionen Kubikmetern Gas jährlich angegeben, was ungefähr 15% der jährlichen Verbrauchsmenge Deutschlands entspricht. Die Investitionsausgaben werden auf rund 200 Millionen Euro geschätzt.
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