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Das Kabinett geht entschieden gegen falsche Väter vor.

In Deutschland kann ein Mann das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine ausländische Mutter erwerben, indem er die Vaterschaft für ihr Kind geltend macht. Was passiert aber, wenn der Mann nicht der Vater des Kindes ist?

Die Scheinvaterschaft ist bereits verboten - die Behörden tun sich schwer, wirksam dagegen...
Die Scheinvaterschaft ist bereits verboten - die Behörden tun sich schwer, wirksam dagegen vorzugehen (symbolisches Bild).

Verwandtschaft - Das Kabinett geht entschieden gegen falsche Väter vor.

Deutschland wird auf gefälschte Elternschaft zur Gewährleistung einer rechtlichen Aufenthaltsgenehmigung hart machen. Ein Gesetzentwurf des Innen- und Justizministeriums soll heute vom Kabinett genehmigt werden, wie von der Deutschen Presse-Agentur in Berlin berichtet wird.

Dies bezieht sich auf Situationen, in denen Männer falsch behaupten, Vater eines Kindes zu sein, mit dem sie keinen genetischen oder sozialen Bezug haben. Diese falschen Behauptungen werden dazu verwendet, jemanden zuzulassen, der keine gültige Ansprüche hat - häufig führt dies dazu, dass das Kind deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Im Gegenzug ist Geld häufig beteiligt, so berichten Regierungsquellen. Nach der Kabinettsentscheidung wird das Parlament vorgehen.

Bestehende Verbote und Reformen haben es nicht erfolgreich genug gemacht. Heute ist gefälschte Vaterschaft illegal, aber die Behörden haben Schwierigkeiten, sie effektiv anzugehen. Seit 2008 hat die Regierung zweimal versucht, diese Praxis zu stoppen. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt - es wäre ungerecht mit Kindern, die dadurch stateless würden. Die zweite Reform, die forderte, Notare und Jugendhilfeämter, vermutete Fälle zu melden, ist wirkungslos. Diese Institutionen verfügen über keine ausreichenden Informationen, um Maßnahmen zu ergreifen, und es ist unmöglich, Fehler rückwirkend zu korrigieren.

In Zukunft müssen Einwanderungsbehörden nur dann Vaterschaftseinträge genehmigen, wenn es ein "Ausländerrechtsfall" zwischen den tatsächlichen oder vermeintlichen Eltern gibt - beispielsweise, wenn der "Vater" ein deutscher Staatsbürger ist, aber die Mutter keine sichere Aufenthaltsgenehmigung hat. Wenn die Einwanderungsbehörden nicht zustimmen, soll die Standesamtstelle den Mann nicht auf das Geburtsurkund aufnehmen.

Ausnahmen gelten bei bewiesener biologischer Vaterschaft oder angenommener Verantwortung. Wenn der Mann beweisen kann, dass er der biologische Vater ist, ist es nicht notwendig, auf mögliche Betrug zu achten. Wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass er sich für das Kind verantwortlich genommen hat oder mit der Mutter mehr als sechs Monate zusammengelebt hat, werden die Behörden meist ihn als Vater ansehen.

Wenn eine falsche Anerkennung später entdeckt wird, kann sie unter bestimmten Umständen innerhalb von fünf Jahren rückgängig gemacht werden. In Zukunft wird Betrug gegen die Behörden ein strafbares Vergehen sein.

Deutsche Behörden haben zwischen 2018 und 2021 1769 vermutete Fälle und 290 falsche Anerkennungen identifiziert. Die wahre Zahl könnte viel höher sein, sagten die Beamten.

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