- Das Kabinett verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der Qualität von Kits
Die Bundesregierung stellt den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung, um die Qualität der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Am Dienstag beschloss das Bundes Kabinett die Weiterentwicklung des sogenannten Kita-Qualitätsgesetzes, wie das Bundesministerium für Familie am Morgen mitteilte. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" und "Stuttgarter Zeitung" darüber berichtet. Das Gesetz soll vorbehaltlich der Parlaments Zustimmung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Familienministerin Lisa Paus betonte, dass trotz knapper Kassen, wie in den Vorjahren 2023 und 2024, rund vier Milliarden Euro für Kindertageseinrichtungen in den kommenden beiden Jahren bereitgestellt werden konnten. "Das ist ein starkes Signal für bessere Kindergartenqualität in Deutschland", sagte die Grünen-Politikerin. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder für eine bessere Qualität, darunter die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte, ein bedarfsorientiertes Angebot, ein guter Betreuungsschlüssel und die Förderung der Sprachbildung. Drei Handlungsfelder wurden gestrichen, so dass das Geld nicht mehr für die Verbesserung der räumlichen Gestaltung verwendet werden kann.
Im Gegensatz zum Koalitionsvertrag setzt das Gesetz keine bundesweiten Standards für die Kinderbetreuung fest. Dennoch betonte das Ministerium, dass die Angleichung der Kindergartenqualität in Deutschland weiterhin beschleunigt werde. Das Gesetz sei "ein Zwischenschritt für die Entwicklung bundesweiter Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind".
Die Bemühungen der Bundesregierung, die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen zu verbessern, werden von vielen Familien sehr geschätzt. Tatsächlich erwähnte die Familienministerin Lisa Paus, dass sie es geschafft haben, in den kommenden beiden Jahren trotz Budgetbeschränkungen rund vier Milliarden Euro für Kindertageseinrichtungen bereitzustellen.