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Das Leben inmitten eines Mordverfahrens - Beschwerde der Verteidigung

Ein 24-jähriger Syrer wurde vom Regionalgericht Siegen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt. Ein Zeuge steht unter Verdacht.

Ein 24-jähriger Syrer wurde am Regionalgericht Siegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe...
Ein 24-jähriger Syrer wurde am Regionalgericht Siegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

- Das Leben inmitten eines Mordverfahrens - Beschwerde der Verteidigung

In dem Mordprozess in Siegen gegen einen 24-jährigen hat die Verteidigung Berufung gegen das lebenslange Freiheitsstrafmaß eingelegt. Der aus Syrien stammende Mann war am Mittwoch vom Siegenischen Landgericht wegen des gewaltsamen Todes seiner ehemaligen Partnerin vor einem Jahr schuldig gesprochen worden. Sein Anwalt habe innerhalb der Frist Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 23-jährige in feiger Weise mit zahlreichen Stichverletzungen und tiefen Halschnitten getötet hatte. Im August 2023 wurde die Leiche der Frau nach einer ausgiebigen Suche auf einem Weg in der Nähe von Emmerich an der deutsch-niederländischen Grenze gefunden.

Zeuge in der Kritik

In dem Prozess hatte ein Mann als Zeuge ausgesagt, der sich am Tag der Tat mit dem Paar und deren zwei kleinen Kindern im Auto befunden haben soll. Bei einem Zwischenstopp in Emmerich soll der Angeklagte die junge Frau gezwungen haben, dem späteren Zeugen oralen Sex zu gewähren, während sie kniete. In diesem Moment soll der 24-jährige von hinten zugestochen haben, wie die Staatsanwaltschaft vorbrachte.

Dieser Zeuge steht seit längerem im Fokus der Siegenischen Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wird die schriftlichen Gründe für die Entscheidung des Gerichts sorgfältig prüfen. Es wird geprüft, ob es belastendes Material aus der Hauptverhandlung gegen den 24-jährigen gibt, das auch auf den "Zeugen" Anwendung finden könnte. Wenn dieser eventuell in irgendeiner Form an der Tat beteiligt gewesen sein sollte - beispielsweise durch "psychologische Unterstützung" - könnte dies ein Hinweis für eine mögliche Anklage sein.

Die Verteidigung argumentiert, dass es Fehler in der Beweisaufnahme während des Mordprozesses gegeben habe und stellt das lebenslange Freiheitsstrafmaß infrage. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit den Zeugen, der in dem Fall ausgesagt hat, da Verdachtsmomente auf eine mögliche Beteiligung an dem Vorfall bestehen.

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