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Das Parlament verabschiedet die Bafög-Aktualisierung und erhöht die finanzielle Unterstützung für Studenten.

Einkommensschwache Studierende unter 25 Jahren, die in Haushalten mit Bürgergeld wohnen, erhalten künftig einen einmaligen staatlichen Gründungszuschuss von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss kann für die Anschaffung von Laptops und verschiedenen Lernmitteln verwendet werden. Diese Regelung ist Teil...

Bundestag in Berlin
Bundestag in Berlin

Das Parlament verabschiedet die Bafög-Aktualisierung und erhöht die finanzielle Unterstützung für Studenten.

Dieser Artikel handelt von einem bevorstehenden Gesetz, das für Schüler bedeutende Veränderungen mit sich bringen wird. Das Gesetz sieht eine 5%-Erhöhung der Regelungsgrenzen und Zuschüsse für Wohnraum und Elterngeld vor. Derzeit beträgt der Maximalbetrag für Bafög 934 Euro, und das Wohnzuschuss wird um 20 Euro auf 380 Euro erhöht, während das Elterngeld um 0,25% auf 5,25% steigt. Das Gesetz soll am Beginn des neuen Schuljahres am 1. August in Kraft treten.

Bevor das Gesetz verabschiedet wurde, gab es einen Streit innerhalb der Verkehrsampelkoalition. Die ursprüngliche Kabinettsentscheidung im März sah lediglich ein neues Studienstipendium vor, aber keine Erhöhung der Regelungsgrenzen. Dies führte zu Kritik von Studentenvertretern sowie der SPD- und Grünen-Fraktionen der Koalition. Die Verkehrsampelparteien einigten sich daraufhin auf eine überarbeitete Version des Gesetzes.

Das Gesetz bringt auch einige Vereinfachungen für Empfänger. Zum Beispiel dürfen Studenten bis zum Beginn des fünften Semesters ihre Studienfächer ändern, wenn es einen gültigen Grund gibt. Zuvor war eine Änderung nur bis zum Start des dritten Semesters möglich. Zudem können Studenten ohne Grund ihre Fächer bis zum vierten Semester ändern.

Mit dieser Änderungsgesetzes wird auch ein "Flexibilitätssemester" eingeführt. Dieses Flexibilitätssemester ermöglicht Schülern, ohne Angaben über die Fördergrenze für ein Semester zu erhalten.

Eine weitere geplante Änderung für den kommenden Wintersemester ist eine Erhöhung des monatlichen Rückzahlungsrates von 130 Euro auf 150 Euro.

Wie sich diese Änderungen auf Schüler auswirken werden, ist noch unklar, aber für den Moment ist klar, dass das Gesetz einige bemerkenswerte Veränderungen für sie mit sich bringt.

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