zum Inhalt

Das Verfassungsgericht lehnt den dringenden Entschließungsantrag der AfD ab.

Die dauerhafte Herausforderung der Ausstattung des Landtagsausschusses zur verfassungsmäßigen Verteidigung steht einer vorgeschlagenen Lösung gegenüber. Die Alternative für Deutschland (AfD) lehnt sie jedoch ab und scheitert letztendlich bei ihrem ersten Versuch, die Entscheidung zu verhindern.

Das Landesverfassungsgericht Thüringens, Sitz Weimar, hat ein sofortiges Begehren der AfD...
Das Landesverfassungsgericht Thüringens, Sitz Weimar, hat ein sofortiges Begehren der AfD abgelehnt.

- Das Verfassungsgericht lehnt den dringenden Entschließungsantrag der AfD ab.

Die rechtsextremistische Gruppe AfD im Thüringer Landtag versuchte vergeblich, die Bildung des Verfassungs- und Rechtsschutzausschusses zu blockieren. Das Verfassungsgericht in Weimar bestätigte die Ablehnung ihres Eilantrags. Dies betrifft den parlamentarischen Kontrollausschuss, der nun mit vier statt fünf Mitgliedern startet, nachdem mehrere Kandidaten nicht gewählt wurden. Die Entscheidung des Gerichts wurde aufgrund der Dringlichkeit schnell getroffen und eine schriftliche Begründung wird später veröffentlicht.

Das Gremium wird mit vier Mitgliedern starten.

Die AfD, die als rechtsextremistisch eingestuft und vom Verfassungsschutz in Thüringen überwacht wird, argumentiert, dass das Amt für Verfassungsschutz unzureichende parlamentarische Kontrolle habe und dass ihre Rechte durch die Einrichtung eines unvollständig besetzten Ausschusses verletzt würden. Die Kandidaten der AfD für den Ausschuss sind in den vergangenen Jahren bei Landtagswahlen immer wieder gescheitert, und auch Kandidaten von Links und den Grünen scheiterten nach einer Regeländerung.

Eine Zweidrittelmehrheit ist für die Wahl erforderlich. Der Thüringer Landtag plant nun, wie vom Verfassungsgericht angekündigt, einen parlamentarischen Kontrollausschuss einzurichten.

Es wird erwartet, dass die vier Mitglieder der SPD, CDU und FDP, die bereits gewählt wurden, ihre Arbeit aufnehmen. Probleme bei der Besetzung des parlamentarischen Kontrollausschusses belasten den Prozess bereits seit mehreren Jahren.

Der parlamentarische Kontrollausschuss wird, wie vom Verfassungsgericht verfügt, mit vier statt fünf Mitgliedern arbeiten, da die Kandidaten der AfD nicht gewählt wurden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, den Ausschuss ohne die volle Besetzung arbeiten zu lassen, wird likely von der AfD in weiteren Rechtsverfahren angefochten werden.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles