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Das Wahlalter im Berliner Unterhaus soll auf 16 Jahre gesenkt werden

Junge Menschen werden bald mehr Mitspracherecht in der Berliner Politik haben. Zu diesem Zweck wurde die Verfassung geändert.

Mitglieder des Kongresses sitzen im Plenarsaal. Foto.aussiedlerbote.de
Mitglieder des Kongresses sitzen im Plenarsaal. Foto.aussiedlerbote.de

Wahlen - Das Wahlalter im Berliner Unterhaus soll auf 16 Jahre gesenkt werden

In Berlin dürfen künftig auch 16- und 17-Jährige im Landtag wählen. Am Donnerstagabend stimmte das Repräsentantenhaus mehrheitlich einer Verfassungsänderung zu, mit der das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde. Anhänger von CDU, SPD, Grünen und Demokraten gehen davon aus, dass es die Demokratie stärkt und es jungen Menschen ermöglicht, sich stärker in der Politik zu engagieren. links.

„Junge Menschen haben die politischen Konsequenzen schon am längsten zu tragen. Jetzt werden sie auch in die Entscheidungsfindung eingebunden“, sagte Grünen-Politikerin Klara Schedlich, die nach Angaben ihrer Organisation „Der jüngste Abgeordnete“ im Landtag ist. ist 23 Jahre alt. „Heute haben wir Grund zum Feiern, alle Demokraten im Repräsentantenhaus.“ Die Alternative für Deutschland lehnte das Vorhaben ab.

Nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ ist Berlin das siebte Bundesland, das Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht auf Landesebene ermöglicht. Dies könnte zum ersten Mal bei den Repräsentantenhauswahlen 2026 passieren.

Für deutsche Staatsbürger im Alter von 16 und 17 Jahren wird sich die Zahl der Wahlberechtigten in Landesparlamenten und Volksabstimmungen nach Angaben des Senats von rund 2,44 Millionen auf rund 50.000 oder rund 2 Prozent erhöhen.

Bisher konnten 16- und 17-Jährige bei Wahlen zu den Berliner Bezirksvertretungen bzw. Gemeinderäten wählen. Nach Gesetzesänderungen auf Bundesebene gilt diese Regelung erstmals auch für die Europawahl 2024.

Wahlberechtigt im Landtag sind laut Verfassung alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Zu Abgeordneten des Landtags können alle Wahlberechtigten gewählt werden, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Am letztgenannten Punkt, dem sogenannten passiven Wahlrecht, ändert sich nichts: Für den Landtag können künftig nur noch Personen kandidieren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Abstimmungsalter für Verfassungsänderungen: 16 Jahre

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Quelle: www.stern.de

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