Der Deutsche Bundestag stimmt der Bafög-Novelle zu und erhöht die Mittel für Studierende.
Ab dem 1. August steigt die höchste Fördergrenze für BAföG-Zuschüsse von 934 auf 992 Euro. Das neue Gesetz enthält auch Verbesserungen für die Wohngeldzahlungen und die Elterngeldzahlungen. Das Wohngeld steigt um 20 Euro auf insgesamt 380 Euro, während das Elterngeld um 0,25 % auf einen neuen Satz von 5,25 % steigt.
Weitere Änderungen im Gesetz betreffen mehr Freiheit für Studierende, um ihre Studienrichtung zu ändern. Sie können jetzt bis zum Beginn ihres fünften Semesters ihre Studienrichtung ändern, ohne einen Grund zu nennen. Zuvor mussten sie bis zum Ende ihres dritten Semesters einen Grund für jede Änderung geben. Des Weiteren wird das Konzept eines "Flexibilitätssemesters" eingeführt, das es Studierenden ermöglicht, ihr Fördergeld um ein weiteres Semester zu verlängern, ohne sich zu rechtfertigen.
Laut dem Gesetz sollen monatliche Rückzahlungen für BAföG-Empfänger von 130 Euro auf 150 Euro steigen, ab dem kommenden Wintersemester.
Vertreter der Studenten äußerten sich positiv zu den Steigerungen der höchsten Fördergrenze und des Wohngeldes. Sie behaupteten jedoch, dass diese Anpassungen noch nicht ausreichen. Matthias Anbuhl, der Geschäftsführer des Deutschen Studentenwerks, sagte: "380 Euro pro Monat für Wohnungskosten sind in fast jeder deutschen Universitätsstadt unzureichend." Er verweist auf Forschungen, die die durchschnittliche Miete für ein gemeinsames Wohnungszimmer auf 479 Euro schätzen.
Die Bildung- und Wissenschaftsgewerkschaft (GEW) äußerte Unzufriedenheit, da die Grundausgaben für BAföG-Empfänger von 475 Euro weit unter der geschätzten monatlichen Ausgabe von 563 Euro liegen. GEW-Vizepräsident Andreas Keller forderte: "Wenn die rot-grüne Koalition vermeiden will, dass sie von dem Bundesverfassungsgericht bestraft wird, müssen sie schnell weitere Änderungen vornehmen."
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) argumentierte, dass die Koalition bereits dreimal BAföG geändert hat, wodurch die Bedürfnisgrenzen um 11 % während der gesamten Legislaturperiode verbessert wurden und das Wohngeld um 17 % erhöht wurde. Sie schloss: "Mit dem letzten Reformschritt wird BAföG noch umfassender, einfacher und flexibler."
Bevor die Entscheidung, die Höchstgrenze zu erhöhen, getroffen wurde, gab es einige Unstimmigkeiten innerhalb der rot-grünen Koalition. Die ursprüngliche Kabinettsentscheidung im März forderte lediglich die Einführung eines neuen Studentenleistungsanspruchs, aber keine Änderungen an den Grenzen. Dies führte zu Kritik von verschiedenen Parteien, was zu einer Überprüfung des Gesetzes führte.
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