Der Europäische Gerichtshof verurteilt Ungarn wegen seiner unsolidarischen Flüchtlingspolitik zu einer Geldstrafe von beachtlichen 200 Millionen Euro.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn einen Rekordstrafe von 200 Millionen Euro wegen Verletzungen des EU-Asylrechts verhängt. Darüber hinaus muss Ungarn zusätzlich täglich eine Million Euro Strafe zahlen, bis es sich mit dem Gesetz einvernehmlich macht, entschied der EuGH donnerstags. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán war wütend über die Entscheidung.
Obwohl der EuGH bereits im Dezember 2020 eine Entscheidung gefällt hatte, fanden die Richter, dass Ungarn seitdem absichtlich das Asylrecht verletzt hat, was ein „einzigartiges und besonders schwerwiegendes Verstoß gegen EU-Recht“ darstellt. Das Land untergräbt das „Prinzip der Solidarität und der gerechten Verteilung von Verantwortung unter den Mitgliedstaaten“, indem es sich weigert, Flüchtlinge innerhalb seiner Grenzen anzunehmen.
Orban schrieb auf der Onlineplattform X, dass es „skandalös“ und „unakzeptabel“ sei, dass seine Nation für „die Schutz der EU-Grenzen“ bestraft werde. Er forderte zudem, dass „illegale Migranten für die Beamten in Brüssel wichtiger seien als die eigenen europäischen Bürger“.
Ein EU-Kommissar verriet, dass der EuGH eine Forderung nach Zahlung der 200 Millionen Euro an Ungarn ausstellen werde. Der tägliche Strafbetrag von einer Million Euro wird ab sofort fällig und hängt von der Reaktion der ungarischen Regierung ab. Wenn Ungarn nicht zahlen will, kann die EU-Kommission entsprechende Finanzierung für das Land zurückhalten.
Trotz internationaler und EU-Gesetze verweigert Orban weiterhin die Annahme von Flüchtlingen in Ungarn. Stattdessen müssen Asylbewerber ihre Anträge an ungarischen Botschaften im Ausland einreichen. Ungarn wurde bereits für diese Praxis kritisiert, und Entscheidungen des EuGH haben sie als rechtswidrig erkannt.
Der EuGH hat Ungarn wegen der Nichtbereitstellung von vorläufiger Schutz für Flüchtlinge während der Prüfung ihrer Asylanträge kritisiert. Dies beeinträchtigt nicht nur die Flüchtlinge selbst, sondern überträgt auch die tatsächliche und finanzielle Verantwortung für die Asylbewerber auf andere EU-Staaten.
Nach einer Beschwerde der EU-Kommission entschied der EuGH im Dezember 2020, dass Ungarn Flüchtlinge ohne ausreichende rechtliche Schutz zurückschickte oder in sogenannten Transitzonen festsetzte. Häufig wurden Menschen der Gelegenheit genommen, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Da Ungarn diese Praxis nicht aufgegeben hat, hat die EU-Kommission gegen das Land eine Geldstrafe verlangt. Die höchsten EU-Richter haben nun ihre Entscheidung mit großer Kraft getroffen.
Ungarn lehnt auch den Europäischen Asylpakt ab, der im Mai verabschiedet wurde, obwohl er härtere Verfahren enthält. Dieser Pakt führt erstmals Verfahren an EU-Grenzen ein. Migranten mit geringerem Antragschancen sollen verhindert werden, ihre Reise fortzusetzen und direkt aus Festungszentren abgeschoben werden.
Ungarn ist seit Jahren wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kritisiert worden. In Zusammenhang mit verschiedenen Verfahren wurden etwa 19 Milliarden Euro, die für das Land vorgesehen waren, gefroren. Dies betrifft Fragen des Asylrechts, der LGBTQ-Rechte, der öffentlichen Vergabe und möglicher Konflikte von Interessen.