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Der Mitangeklagte verwickelt Christian B. in die Maddie-Ermittlungen.

Der Mitangeklagte verwickelt Christian B. in die Maddie-Ermittlungen.

Im Prozess wegen Vergewaltigung und Missbrauch sowie weiterer Straftaten, darunter Entführung, hatte Christian B., der zuvor mit dem Maddie-Fall in Verbindung gebracht wurde, im Gefängnis mit einem ehemaligen Zellengenossen über verschiedene Themen gesprochen. Laut der Aussage des ehemaligen Zellengenossen vor dem Landgericht Braunschweig hatte Christian B. gefragt, ob er ein Haus anzünden könne, woraufhin der 50-jährige Mann antwortete.

Zunächst hatte der Zeuge Schwierigkeiten, sich an Details zu erinnern, doch nach entsprechenden Hinweisen teilte er intime Informationen mit, die scheinbar in Zusammenhang mit dem Maddie-Fall standen. Nach der Mittagspause erzählte er von verschiedenen Aspekten, die für den Maddie-Fall relevant zu sein schienen.

Während ihrer Gefängnisgespräche erzählte Christian B. von einem Einbruch in ein Luxusdomizil in Portugal. Er behauptete, über ein Fenster eingedrungen zu sein, jedoch kein Geld gefunden zu haben, sondern stattdessen ein Kind mitgenommen zu haben, wie der Zeuge berichtete.

Vorstrafen des Angeklagten

Später fragte Christian B. den Zeugen, ob Hunde Knochen finden könnten, was zu Diskussionen im Gerichtssaal führte. Er betonte, dass er lediglich wiedergebe, was Christian B. ihm erzählt habe, und die Wahrheit anderen überlasse.

Die beiden sprachen auch über gefälschte Dokumente, und Christian B. fragte, ob eine einzelne Haarsträhne jemanden belasten könne. Der 47-jährige deutsche Sexualstraftäter mit einer langen Vorstrafe sprach zudem über mehrere Vergewaltigungen, die er angeblich in Deutschland und Portugal begangen hatte.

Christian B. ist der Hauptverdächtige in einer Reihe von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchsfällen, die sich zwischen 2000 und 2017 in Portugal ereignet haben. Er wird derzeit wegen drei Vergewaltigungen und zweier Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern untersucht.

Der Prozess hat jedoch aufgrund kontroverser Vorwürfe, die den Angeklagten mit dem Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann in Verbindung bringen, großes Aufsehen erregt. Der Maddie-Fall selbst wird in den laufenden Verfahren nicht berücksichtigt, wobei die Unschuldsvermutung gewahrt bleibt.

Während dieser Diskussionen zeigte Christian B. Interesse an Mord und Totschlag und erwähnte die mögliche Verwendung von Feuer bei der Begehung einer Straftat. Der Angeklagte fragte auch, ob eine einzelne Haarsträhne als Beweis in einem Totschlagfall verwendet werden könnte.

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