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Der Prozess gegen BND-Mitarbeiter ist noch nicht öffentlich.

Das Berliner Berufungsgericht hat am Donnerstag die Öffentlichkeit vorübergehend vom Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter ausgeschlossen, der der Spionage für Russland zum Schutz von Staatsgeheimnissen verdächtigt wird. Der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt begründete dies mit der Begründung,...

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Kammergericht - Der Prozess gegen BND-Mitarbeiter ist noch nicht öffentlich.

Das Kammergericht Berlin hat am Donnerstag den Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Spionage für Russland vorübergehend geschlossen, um Staatsgeheimnisse zu schützen. Der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt begründete dies mit der Begründung, andernfalls sei „eine Gefahr für die nationale Sicherheit Deutschlands“ gegeben. Die Verteidigung beteuerte die Geheimhaltung der Einzelheiten des Verfahrens und wandte sich daher gegen das gesamte Verfahren.

Angeklagt sind der BND-Mitarbeiter Carsten L., 53, und der Geschäftsmann Arthur E., 32, mutmaßliche Mitverschwörer. Gemeinsam sollen sie geheime Nachrichten an den FSB, den russischen Geheimdienst, weitergegeben haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Landesverrat in besonders schweren Fällen vor. Zwei Deutsche wurden festgenommen.

Journalisten und Umstehenden war die Lektüre der dreiseitigen Anklageschrift, die Einzelheiten zu den Anklagepunkten und deren Geheimhaltung enthält, untersagt. Der Verteidiger von Carsten L., Johannes Eisenberg, sagte, sein Mandant sei aufgrund der Schweigepflicht nicht in der Lage gewesen, sich angemessen zu verteidigen. Allein dieser steht ein „riesiger Machtapparat“ gegenüber.

Eisenberg hat die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. „Der angebliche Verrat hat nicht stattgefunden“, sagte der Anwalt. Er bestritt die Darstellung eines mitangeklagten Geschäftsmannes und bezeichnete ihn als „Betrüger“. Der BND wiederum beteiligte sich an der „Verleumdung“ seiner Mitarbeiter.

Die Verteidigung des mitangeklagten Geschäftsmannes E. ergab, dass er sich während einer Reise in die USA gegenüber dem Zoll als „BND-Quelle“ identifiziert habe. Anschließend befragten ihn die US-Behörden. E. beschloss, freiwillig nach Deutschland zurückzukehren. Rechtsanwalt Giuseppe Olivo sagte, er habe ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung des Falles geleistet.

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Quelle: www.stern.de

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