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Der Tochter des Politikers Tendler drohen vier Jahre Gefängnis

Andrea Tandler, die Tochter eines Politikers, hat mit ihrem Geschäft mit Corona-Masken ein Vermögen gemacht, doch sie hat offenbar Steuern hinterzogen. Jetzt steht sie vor Gericht und ihr drohen vier Jahre Gefängnis, nachdem sie einen Deal abgeschlossen hat.

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Auf sie wartet eine längere Haftstrafe: Die Angeklagte Andrea Tandler (männlich) ist die Tochter des ehemaligen CSU-Politikers Jerod Tandler.aussiedlerbote.de

Steuervorwürfe nach Masken-Deals - Der Tochter des Politikers Tendler drohen vier Jahre Gefängnis

Im Steuerverfahren wegen des Coronavirus-Maskenskandals in Bayern drohen der Politikertochter Andrea Tandler voraussichtlich mehr als vier Jahre Haft. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. muss mit einer Haftstrafe von mindestens dreieinhalb Jahren rechnen. Dies sieht ein Einigungsvorschlag des Ersten Landgerichts München vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zugestimmt haben. Anschließend gaben die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe im Wesentlichen zu. Beide Parteien kündigten zudem an, die entstandenen Verluste auszugleichen. Damit steht einer Entscheidung – möglicherweise am Freitag – nichts mehr im Wege.

Konkret droht Tandler eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten bis hin zu vier Jahren und neun Monaten. Der Vorsitzende Richter verurteilte N. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren. Tandler ist die Tochter von Grod Tandler, dem ehemaligen Generalsekretär der Christlich-Sozialen Union und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister.

Andrea Tandler kassierte fast 50 Millionen Euro an Provisionen

Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 schloss Tandler Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden für einen Schweizer Maskenlieferanten ab. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. jedoch vor, durch die unterlassene ordnungsgemäße Besteuerung ihrer Provisionen eine Straftat begangen zu haben.

Konkret wird Tendler vorgeworfen, Provisionen nicht als Einzelperson, sondern über sein Unternehmen illegal zu besteuern. Dadurch zahlte Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern. Darüber hinaus soll N. die Hälfte der Geschäftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erworben haben, obwohl er zuvor keine Einlagen geleistet hatte – dies war die Grundlage für den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Grundlage der Steuerhinterziehungsvorwürfe ist, dass die Einkünfte des Maskenladens nicht in München, sondern in Grünwald besteuert werden. Im Vergleich zur Landeshauptstadt wird hier nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt. Allerdings sei München „Ort der Verwaltung“ gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Die Erste Staatsanwaltschaft München schätzte den wirtschaftlichen Schaden schließlich auf 15,2 Millionen Euro.

Der Angeklagte gab einige der Vorwürfe zu

Am Dienstag bekannten sich die Angeklagten über ihre Verteidiger im Wesentlichen schuldig wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Einkommens- und Gewerbesteuern. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht am Dienstag das Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Coronavirus-Subventionsbetrugs sofort ein.

Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird sich der Strafrichter mit der betroffenen Person auf ein Strafmaß einigen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Angeklagte sich bereit erklärt, sich schuldig zu bekennen. Das Gericht kann beispielsweise angeben, wie hoch die voraussichtliche Strafe ist. Wenn Angeklagter und Staatsanwalt einverstanden sind, kommt eine Einigung zustande. § 257c StPO regelt die wesentlichen Punkte.

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Quelle: www.stern.de

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