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Die Entscheidung, Ihren Partner in einem Pflegeheim unterzubringen, wirft nicht nur emotionale,...
Die Entscheidung, Ihren Partner in einem Pflegeheim unterzubringen, wirft nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Fragen auf.

Der Umzug eines Partners in ein Pflegeheim wirft finanzielle Fragen auf.

Wenn eine Person aufgrund von Pflegebedürftigkeit das Haus verlässt, wird die Beziehung oft auf eine harte Probe gestellt - auch in finanzieller Hinsicht. Wie viel trägt derjenige, der zu Hause bleibt, zu diesen Kosten bei?

Es kommt der Moment, in dem sich herausstellt, dass die häusliche Pflege nicht mehr tragbar ist und der geliebte Mensch am besten in einem Pflegeheim aufgehoben ist. Dies ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell ein schmerzhafter Übergang. Denn der Eigenanteil für einen Platz in einem Pflegeheim, der häufig 2.800 Euro und mehr im Monat beträgt, stellt für viele Renten und Ersparnisse eine erhebliche Herausforderung dar.

Infolgedessen kann der in der Wohnung lebende Partner gezwungen sein, diese Lasten zu tragen. Daraus können sich für ihn finanzielle Einschränkungen ergeben, so "Finanztest" (Ausgabe 6/2024). Im Unterschied zu Kindern können Ehe- und Lebenspartner erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro für die Kosten eines Pflegeheims herangezogen werden.

Es hängt stark vom gemeinsamen Einkommen des Paares ab.

Geht das Geld zur Neige, sollte der Partner, der im Heim wohnt, Sozialhilfe beantragen. "Finanztest" empfiehlt, den Antrag zu stellen, sobald absehbar ist, dass das Vermögen auf 10.000 Euro pro Person oder bei Paaren auf 20.000 Euro zusammen sinkt.

Das Bezirksamt ermittelt dann das Einkommen des Partners, wobei der Verdienst des Paares als Grundlage für diese Berechnung dient. Dies gilt übrigens auch für unverheiratete, aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Paare. Folglich wird das Einkommen des Paares bereinigt, wobei die Gebühren für die wichtigsten Versicherungen abgezogen werden.

Es gibt ein Mindestkontingent für den zu Hause lebenden Ehepartner

Entscheidend ist, dass der zu Hause lebende Partner nicht selbst von der öffentlichen Hilfe abhängig wird. Ihm bleibt also ein bestimmter Geldbetrag, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser Betrag wird als Garantiebetrag bezeichnet. Er entspricht laut "Finanztest" in der Regel der Sozialhilfestufe 1 (derzeit 563 Euro) zuzüglich der Mietkosten. Regelmäßig stocken die Sozialämter den Garantiebetrag um einen kleinen Betrag auf, eine Art Sicherheitspolster. Allerdings ist dies nicht überall einheitlich geregelt.

Aus der Differenz zwischen dem Einkommen des Paares und dem Garantiebetrag ergibt sich, wie viel der Partner zu den Pflegekosten beitragen muss.

Aber was ist mit der Wohnung?

Manchmal ist die Wohnung relativ gut abgesichert und muss nicht unbedingt verkauft werden, um die Pflege zu finanzieren. "Finanztest" berichtet, dass es in der Regel als geschütztes Vermögen gilt - vorausgesetzt, das Sozialamt hält es für "angemessen". Eine konkrete Definition des Begriffs "angemessen" bleibt im Gesetz allerdings offen. Je nach regionalem Sozialamt fließen die Größe der Immobilie und die Zahl der Bewohner in die Bewertung ein.

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Quelle: www.ntv.de

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