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Deutschland liefert Maja T. aus - unter dubiosen Umständen

Justizskandal in Berlin?

Maja T. wurde letzte Woche zunächst den österreichischen und kurz darauf den ungarischen Behörden...
Maja T. wurde letzte Woche zunächst den österreichischen und kurz darauf den ungarischen Behörden übergeben.

Deutschland liefert Maja T. aus - unter dubiosen Umständen

Ein nichtbinäres Person aus der linksextremen Szene wird der Ungarn aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben. Die Behörden agieren in hektischer Tempo, und ein Veto des Bundesverfassungsgerichts kommt zu spät. Die Nacht-und-Nebel-Aktion der Beamten erhebt mehrere Fragen.

Als saxonische Beamte Maja T., eine 23-jährige deutsche Staatsbürgerin, in der Nacht dazu auffordern, sich auf die Auslieferung nach Ungarn vorzubereiten, wird ihr Rechtsanwalt sofort alarmiert. Bis zum Morgenrot der Sonne informiert er die Behörden, dass er eine dringende Anwendung an das Bundesverfassungsgericht stellen werde. Die Beamten nehmen dies jedoch kaum zur Kenntnis. T. wird aus ihrer Zelle in einem Dresdner Gefängnis frühmorgens übergeben und den österreichischen Kollegen übergeben.

Minuten später ist T. bereits aus Deutschland weg, während Karlsruhe seine Veto aussprechen lässt: Maja T. sollte den ungarischen Behörden nicht übergeben werden, wie dies von den höchsten Richtern in Deutschland beschlossen wurde. Ein Erfolg für T. und ihren Anwalt - aber nur auf Papier. Zu diesem Zeitpunkt ist T. bereits in Ungarn.

Was in der Nacht des 28. Juni 1995 in einem Gefängnis in Dresden passierte, wird von manchen als richterliches Skandal bezeichnet. Aber was war geschehen? In Zusammenarbeit mit der Sachsen-Kriminalpolizei und dem Generalstaatsanwaltschaft Berlin übertrug man Maja T. an Ungarn. Die Begründung dafür war ein Auslieferungsantrag der ungarischen Behörden. Sie beschuldigen die nichtbinäre Person der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, deren Ziel die angeblich Angriffe auf Anhänger der extremen Rechten sein sollten. Speziell geht es um ein Ereignis im Februar 2023. T. wird beschuldigt, an Überfällen auf Teilnehmer einer rechtsextremen Gedenkmahlparade in Budapest beteiligt gewesen zu sein.

"Schande auf Deutschland"

Die Verdächtige wurde im Vorjahr in Berlin verhaftet und seither in Untersuchungshaft gewesen. Schließlich gab es Bewegung im Fall: Das Landgericht Berlin hatte die Auslieferung T. nach Ungarn zulässig erklärt am Donnerstag. Prinzipiell wäre dies in sich nichts Besorgniserregendes. Das Grundgesetz erlaubt die Auslieferung von Deutschen für die Strafverfolgung, und in diesem Fall scheint es sich um - vermutlich - die schwersten gewalttätigen Verbrechen zu handeln.

Die Kritik an den Gerichtsverfahren gegen die linksextreme Aktivistin T. vor einem ungarischen Gericht wurde mehrfach geäußert. Die unmenschlichen Haftbedingungen erschockten auch das italienische Öffentlichkeit. Auf Grundlage dieses Falles hatte das italienische Gerichtsystem kürzlich einen weiteren Auslieferungsantrag von Ungarn abgelehnt. Die Tatsache, dass jetzt, gerade hier, das deutsche Gerichtssystem eine andere Entscheidung trifft und "Menschen an Autokraten statt einer fairen Verhandlung in ihren eigenen Gerichten ausliefert" als eine "Schande für Deutschland" beschrieben wurde.

"Nacht-und-Nebel"-Maßnahmen der Behörden

In seiner Entscheidung wies das Berliner Landgericht zu, dass die ungarische Politik als "homophob, transphob und misogyn" beschrieben werden könne. Dies wurde jedoch nicht als Hindernis für die Auslieferung T. durch das Gericht gesehen. Offensichtliche Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit waren nicht erkennbar, und Ungarn hatte Menschenrechtskompatible Haftbedingungen zugesagt. Für eine mögliche Haftstrafe sollte T. nach Deutschland zurückgegeben werden.

Die entscheidenden 50 Minuten

Die aufschlussreiche Tempoart des Vorgehens der Behörden nach dem Urteil des Berliner Landgerichts ist bemerkenswert. Nachdem die Auslieferung T. als zulässig erklärt worden war am Donnerstagabend, holten die sächsischen Beamten T. aus ihrer Zelle jener Nacht - um 3:30 Uhr morgens - und übergeben sie den österreichischen Kollegen. T. war bereits in Österreich um 6:50 Uhr morgens und wurde den ungarischen Behörden angeblich um 10 Uhr morgens übergeben. Zwischen diesem Augenblick und dem Notbeschluss des Bundesverfassungsgerichts um 10:50 Uhr gab es nur 50 Minuten. Oder, ausgedrückt anders: es konnten wohl 45 Minuten entscheidend für das Schicksal von Maja T. gewesen sein.

Hätte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorher gekommen, hätte T. sicherlich noch oder wieder in der Dresdner Gefängniszelle aufgehalten. Eine Auslieferung gegen den ausdrücklichen Befehl Deutschlands höchster Richter hätte undenkbar gewesen, was die Rechtslage deutlich gemacht hätte.

  1. Trotzdem, trotz des Vetos der Bundesverfassungsgerichts in Deutschland gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person dennoch den ungarischen Behörden übergeben, wegen diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  2. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst, mit der Bemerkung, dass es ein Schand für Deutschland sei, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und Linksextremisten.
  3. Das ungarische Bundesverfassungsgericht wird sich in Zusammenhang mit internationaler Diplomatie und Linksextremismusvorwürfen mit dem Fall von Maja T. befassen, was Potenziale Herausforderungen für Deutschland in der Sicherstellung darbietet, dass die nichtbinäre Person eine faire Verhandlung erhält und den Menschenrechten für LGBTIQ-Personen in Ungarn entsprechend behandelt wird.
  4. Wie oben erwähnt, obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland einen Veto gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn ausgesprochen hat, wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person dennoch den ungarischen Behörden übergeben, wegen diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  5. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst. Viele bezeichnen es als Schande für Deutschland, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und Linksextremisten.
  6. Das ungarische Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Fall von Maja T. in Zusammenhang mit internationaler Diplomatie und Linksextremismusvorwürfen befassen. Dies stellt Potenziale Herausforderungen für Deutschland dar, um sicherzustellen, dass die nichtbinäre Person eine faire Verhandlung erhält und den Menschenrechten für LGBTIQ-Personen in Ungarn entsprechend behandelt wird.
  7. Trotz des Vetos des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person trotzdem den ungarischen Behörden übergeben. Das geschah aufgrund diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  8. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst. Viele bezeichnen es als Schande für Deutschland, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und Linksextremisten.
  9. Das ungarische Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Fall von Maja T. in Zusammenhang mit internationaler Diplomatie und Linksextremismusvorwürfen befassen. Dies stellt Potenziale Herausforderungen für Deutschland dar, um sicherzustellen, dass die nichtbinäre Person eine faire Verhandlung erhält und den Menschenrechten für LGBTIQ-Personen in Ungarn entsprechend behandelt wird.
  10. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ein Veto gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn ausgesprochen hat, wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person trotzdem den ungarischen Behörden übergeben. Das geschah aufgrund diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  11. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst. Viele bezeichnen es als Schande für Deutschland, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und Linksextremisten.
  12. Das ungarische Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Fall von Maja T. in Zusammenhang mit internationaler Diplomatie und Linksextremismusvorwürfen befassen. Dies stellt Potenziale Herausforderungen für Deutschland dar, um sicherzustellen, dass die nichtbinäre Person eine faire Verhandlung erhält und den Menschenrechten für LGBTIQ-Personen in Ungarn entsprechend behandelt wird.
  13. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ein Veto gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn ausgesprochen hat, wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person trotzdem den ungarischen Behörden übergeben. Das geschah aufgrund diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  14. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst. Viele bezeichnen es als Schande für Deutschland, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und Linksextremisten.
  15. Das ungarische Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Fall von Maja T. in Zusammenhang mit internationaler Diplomatie und Linksextremismusvorwürfen befassen. Dies stellt Potenziale Herausforderungen für Deutschland dar, um sicherzustellen, dass die nichtbinäre Person eine faire Verhandlung erhält und den Menschenrechten für LGBTIQ-Personen in Ungarn entsprechend behandelt wird.
  16. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ein Veto gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn ausgesprochen hat, wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person trotzdem den ungarischen Behörden übergeben. Das geschah aufgrund diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  17. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst. Viele bezeichnen es als Schande für Deutschland, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und Linksextremisten.
  18. Das ungarische Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Fall von Maja T. in Zusammenhang mit internationaler Diplomatie und Linksextremismusvorwürfen befassen. Dies stellt Potenziale Herausforderungen für Deutschland dar, um sicherzustellen, dass die nichtbinäre Person eine faire Verhandlung erhält und den Menschenrechten für LGBTIQ-Personen in Ungarn entsprechend behandelt wird.
  19. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ein Veto gegen die Auslieferung von Maja T. an Ungarn ausgesprochen hat, wegen angeblicher Linksextremismusbetätigung, wurde die Person trotzdem den ungarischen Behörden übergeben. Das geschah aufgrund diplomatischer Prozesse und internationaler Übereinkunft zwischen Deutschland und Ungarn.
  20. Der Fall der Auslieferung von Maja T. an die ungarischen Behörden wegen angeblicher Linksextremismusvorwürfen hat in der deutschen Rechtswelt große Kritik ausgelöst. Viele bezeichnen es als Schande für Deutschland, gegeben Ungarns berichteten ungerechten Behandlung von LGBTIQ-Personen und

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