- Die Beamten befürworten eine neue Regelung für Restaurierungsdienste
Der Beauftragte für die Aufarbeitung in Sachsen-Anhalt, Johannes Beleites, meint, dass es höchste Zeit ist, dass Menschen, die unter dem SED-Regime gelitten haben, leichter rehabilitiert und unterstützt werden. Er erklärte der Deutschen Presse-Agentur: "Das ist unsere letzte Chance, das Rechtsrahmen so zu ändern, dass die Betroffenen die Demokratie und den Rechtsstaat mit Freude begrüßen können." Damit sind Menschen gemeint, die unschuldig im GDR inhaftiert waren, in Heimen und Jugendgefängnissen Unrecht erlitten, zu Dopingopfern gemacht wurden oder psychische oder körperliche Gewalt erlitten haben.
Ein Vorschlag für neue Rehabilitationregelungen wird derzeit im Bundestag und Bundesrat diskutiert. Es ist jedoch unklar, welche Gruppen eingeschlossen werden und welche Beweisstandards gesetzt werden.
Laut Beleites sollte das neue Rehabilitationsgesetz dem Militärrecht ähneln, das den früheren Militärdienst als Ursache späterer gesundheitlicher Probleme wie PTSD unterstellt.
Viele Menschen haben Jahrzehnte lang vor Gericht um ihre Rechte gekämpft und sich dabei oft gedemütigt gefühlt. Sie müssen beweisen, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf ihre Inhaftierung und Unterdrückung zurückzuführen sind. Teure Experten können sie erneut in ein Gerichtsverfahren bringen und sie weiter traumatisieren. Beamte, die das DDR-System nicht erlebt haben, verstehen vielleicht nicht die existenziellen Krisen der Betroffenen und müssen erklärt werden.
"Wir behandeln eine große Gruppe von Menschen wie Feinde", betont Beleites. Familienangehörige, Kinder und Bekannte der Betroffenen erleben diese anhaltenden Schwierigkeiten. "Das sollte nicht sein", betont er.
Der hohe Bedarf am Härtefonds Sachsen-Anhalt zeigt das Bedürfnis der Betroffenen. Der Fonds ist von 50.000 Euro im letzten Jahr auf 100.000 Euro in diesem Jahr gestiegen, wird aber voraussichtlich vor der Bearbeitung aller Anträge ausgehen.
Im letzten Jahr wurden 40 Anträge gestellt, 12 erhielten 46.519 Euro. Bisher dieses Jahr wurden 48 Anträge gestellt und etwa 50.000 Euro ausgezahlt. Bis zu 5.000 Euro können in Fällen finanzieller Notwendigkeit gewährt werden, zum Beispiel für verbesserte Mobilität durch ein E-Bike oder Renovierungen im Haus.
Der Beauftragte Beleites plädiert dafür, die Rehabilitationshilfe auf die Gemeinschaft der Menschen auszudehnen, die unter dem SED-Regime gelitten haben, damit sie die Demokratie mit Freude begrüßen können. Angesichts des hohen Bedarfs am Härtefonds in Sachsen-Anhalt ist klar, dass viele in der Gemeinschaft noch immer wirtschaftlich kämpfen.