Die Bereitstellung von Bundeshilfe zur Unterstützung armer Gemeinden ist verfassungsgemäß
Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die auf den Ausgleich der Wirtschaftskraftunterschiede abzielen und für die „Krankenhaussanierung“ oder die Beseitigung von Lärm genutzt werden könnten. Weitere 3,5 Milliarden US-Dollar werden für die Verbesserung der Schulinfrastruktur verwendet.
Der Zuteilungsschlüssel berücksichtigt die Einwohnerzahl und die Zahl der Arbeitslosen in jedem Bundesland. Ein weiteres Drittel berücksichtigt die Höhe der Barkredite von Ländern und Kommunen zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe.
Das Land Berlin stellte fest, dass die Schlüsselverteilung verfassungswidrig sei und verteilte die Hilfe ungleich. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz fest und erklärte den Antrag Berlins für unbegründet.
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Quelle: www.stern.de