- Die Flughafenbehörden setzen strengere Vorschriften für liquide Vermögenswerte um.
Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck werden wieder verschärft. Ab dem 1. September dürfen Reisende nur noch Flüssigkeiten in kleinen Behältern mit 100 Millilitern mitführen, sofern sie in einer durchsichtigen Plastiktüte mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter verstaut sind. Dies gaben sowohl die Deutsche Bundespolizei als auch Fraport, der Betreiber des Frankfurter Flughafens, bekannt.
Hintergrund dieser Änderung sind Bedenken innerhalb der EU bezüglich der Genauigkeit der neuesten Generation von Gepäckscannern, die Computertomographie (CT) Technologie verwenden. Diese Geräte können in Sekundenschnelle 3D-Abbilder von Handgepäckstücken erstellen, was bei einigen die Notwendigkeit von Flüssigkeitsbeschränkungen infrage stellt.
Zuvor hatten bestimmte deutsche Sicherheitskontrollen die 2006 eingeführten Flüssigkeitsbeschränkungen gelockert, indem sie Passagieren erlaubt haben, größere Flaschen in ihrem Handgepäck mitzuführen. Diese Ausnahme ist jedoch derzeit ausgesetzt, bis die Sicherheitsbedenken vollständig bewertet wurden.
Neue europäische Verordnungen
Laut den neuen europäischen Verordnungen sind größere Behälter erneut verboten. Kleine Behälter von 100 Millilitern oder weniger dürfen jedoch weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden, ohne einzeln entfernt werden zu müssen. Elektronische Geräte dürfen nun auch im aufgegebenen Gepäck bleiben.
An den vielen deutschen Sicherheitskontrollen, die noch auf traditionellen Scannern beruhen, müssen Elektronik und Taschen weiterhin extrahiert und getrennt präsentiert werden. Für Medikamente und Babynahrung gibt es jedoch Ausnahmen; sie sind von den Flüssigkeitsbeschränkungen befreit.
Reisende sollten sich bewusst sein, dass aufgrund der neuen europäischen Verordnungen das Handgepäck nun auf kleine Behälter von 100 Millilitern für Flüssigkeiten beschränkt ist. Trotz allem können elektronische Geräte nun im aufgegebenen Gepäck bleiben, da es eine Änderung der Verordnungen gibt.