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Die Gespräche über die Schließung des Einzelhandels in Bayern machen Fortschritte.

Bayern ist derzeit das einzige Bundesland ohne Ladenschlussgesetz, aber es stehen Änderungen bevor. Dennoch wird es voraussichtlich nur geringfügige Änderungen an den bestehenden Öffnungszeiten geben.

Passanten gehen durch eine Fußgängerzone.
Passanten gehen durch eine Fußgängerzone.

Vorgeschlagene Rechtsvorschriften - Die Gespräche über die Schließung des Einzelhandels in Bayern machen Fortschritte.

Im laufenden Streit um ein neues Einzelhandelsschließungsgesetz in Bayern werden Fortschritte gemacht. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Vorschlag ausgearbeitet, teilte der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek am Mittwoch mit. Der Hauptgedanke ist, die derzeitigen Regelungen zu beibehalten. Bei der Möglichkeit, dass kleine Supermärkte ohne Angestellte sonntags öffnen können, sieht er eine mögliche Kompromisslösung vor, die einige Stunden Sonntagsöffnungszeiten erlauben würde, teilte Holetschek mit dem Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" über diese angekündigt. Danach soll es im Juni eine Konferenz mit Interessensgruppen geben.

Von den 16 Bundesländern ist Bayern das einzige ohne Einzelhandelsschließungsgesetz. In diesem Freistaat gilt der veraltete Bundesgesetz von 1956 zurzeit. Dieses Gesetz ist strenger als die meisten Landesgesetze und erlaubt nur Abendschließzeiten bis 20:00 Uhr. Holetschek bestätigte, dass diese Schließzeiten in Zukunft beibehalten werden sollen. Das Verbot des Sonntagsgeschäfts soll auch im Wesentlichen beibehalten werden, fügte er hinzu. Insgesamt fordern Händler keine bedeutende Erweiterung.

Holetschek unterstrich die Bedeutung, dass Kommunen ein gewisses Flexibilitätsangebot haben und dass das geänderte Gesetz nicht zu bureaukratisch werden soll. Seinem Verständnis nach muss auch die Liste der Touristen- und Wallfahrtsorte - die bereits erweiterte Handelszeiten zulässt - überprüft werden. Derzeit sind ungefähr 500 Orte auf dieser Liste.

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