Die Krankenkassen versuchen, die städtischen Apotheken auszunutzen.
Apotheken in der Innenstadt sind profitabler, weil sie von den Krankenkassen eine Grundvergütung für jedes Medikament erhalten. Der Dachverband will dieses System zugunsten der ländlichen Apotheken ändern.
Die Krankenkassen wollen das Apothekenhonorar umverteilen, so dass städtische Apotheken weniger und ländliche Apotheken mehr Unterstützung erhalten. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen: "Wir brauchen keine elf Apotheken in Laufweite des Münchner Marienplatzes. Wir müssen sicherstellen, dass auch Patienten in der Uckermark, in Ostfriesland oder im Hunsrück eine Apotheke in ihrer Nähe finden."
Um dies zu erreichen, erhalten Apotheken mit höherem Umsatz weniger Geld pro abgegebener Packung. Umgekehrt sollen Apotheken auf dem Land mit entsprechend geringeren Umsätzen einen "Versorgungsbonus" erhalten, wie es der Dachverband vorschlägt.
Stoff-Ahnis: "Apotheken, die die Versorgung im weiten ländlichen Raum sicherstellen, verdienen eine wirtschaftliche Bevorzugung gegenüber Apotheken im hochfrequentierten Stadtzentrum. Um dies zu erreichen, sollten Apotheken, die für die Versorgung wichtig sind, aber aufgrund ihrer Lage nur wenige Arzneimittel abgeben, einen Bonus erhalten - einen Versorgungsbonus."
Bisher erhielten die Apotheken für jedes abgegebene Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einen festen Sockelbetrag von 8,50 Euro. Hinzu kam ein Aufschlag von drei Prozent, der sich am Arzneimittelpreis orientierte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mit einer Änderung des Vergütungssystems auch die Apotheken auf dem Land unterstützen. Die Krankenkassen halten seine Reformpläne jedoch für unzureichend. Sie wollen den Sockelbetrag für umsatzstarke Apotheken senken und die Einsparungen für die Landapotheken nutzen.
Lauterbach schlägt dagegen die Einführung von "Apotheken light" vor, in denen der obligatorische Apotheker fehlen kann. In diesen Einrichtungen könnten die Patienten dann auf Fertigarzneimittel zurückgreifen.
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Quelle: www.ntv.de