Die kritischen fünf Tage nach der Ankunft des Flüchtlings
Die CDU fordert, dass Flüchtlinge sofort nach ihrer Ankunft in Europa nach Ruanda oder Tunesien geschickt werden. Doch die EU will die Asylverfahren auf ihrem eigenen Boden belassen. Was mit den Migranten passiert, wird sich in nur fünf Tagen entscheiden.
Wie es mit dem Leben der Flüchtlinge weitergeht, entscheidet sich innerhalb der ersten fünf Tage nach ihrer Ankunft in der EU. Das sagen zumindest die sogenannten Screening-Regeln, die das Europäische Parlament derzeit mit den EU-Ratsmitgliedern verhandelt. In diesen fünf Tagen wird bei irregulär ankommenden Migranten geprüft, ob sie eine Chance auf Asyl haben oder ob sie vor ihrer Abschiebung für mehrere Wochen in einem Flüchtlingslager an der Außengrenze untergebracht werden. Dann solle er die Grenzformalitäten nicht in Ruanda oder Tunesien erledigen, wie manche CDU-Politiker fordern, sondern innerhalb der EU.
Wenn das Asylverfahren nur geringe Erfolgsaussichten hat, beispielsweise weil der Ankömmling aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 % kommt, wird er in eine Aufnahmeeinrichtung mit gefängnisähnlichen Bedingungen geschickt. Selbst wenn er EU-Territorium betreten hat, wird ihm die Einreise verweigert. „Man kann sich die Rechtslage wie auf einem Flughafen vorstellen“, sagte der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen, der die Sicherheitsregeln mit verhandelt, in einem Interview mit ntv.de. „Wenn Sie ankommen, sind Sie bereits im Land. Aber Sie betreten das Land erst, nachdem Sie die Passkontrolle passiert und Ihr Visum überprüft haben.“ Diejenigen, die in Flüchtlingslagern an der Außengrenze untergebracht sind und das Schnellverfahren durchlaufen, und dann Einwanderer, die ein Negativ erhalten Asylentscheidungen stehen vor einer ähnlichen Situation.
Diese rechtliche Feinheit hat Vorteile, wenn es um Zwangsabschiebungen geht. Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber ist immer wieder gescheitert, da sich die Heimatländer weigern, ihre Landsleute wieder aufzunehmen. Seitdem die Bundesregierung das Problem erkannt hat, hat Bundeskanzler Olaf Scholz immer wieder seinen Wunsch bekundet, mehr Migrationsabkommen mit Herkunftsländern abzuschließen. Viele Länder haben solche Abkommen bereits auf Bundes- und EU-Ebene abgeschlossen. Sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Anders verhält es sich, wenn Flüchtlingen aufgrund von Screening-Vorschriften die Einreise in den Schengen-Raum verweigert wird. Es besteht dann eine Ausreisepflicht und eine Rückübernahmepflicht in andere Länder. Laut Oetjen werden jedoch nicht die Herkunftsländer ausgewiesen, sondern die Transitländer, über die Flüchtlinge nach Europa reisen.
Das Ankunftsland kann weiterhin Einwanderer passieren
Ob auch Kindern die Einreise verweigert wird, muss in den Verhandlungen klargestellt werden. Insgesamt ist unklar, wer geschützt wird. In seiner Verhandlungsposition hat das Europäische Parlament neben Minderjährigen auch „schwangere Frauen, ältere Menschen, Alleinerziehende, Opfer von Menschenhandel, schwerkranke Menschen, Menschen mit psychischen Störungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen“ in die Liste der gefährdeten Gruppen aufgenommen. . Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder anderen schweren Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren.
Während des Screening-Prozesses werden nicht nur die Asylchancen geprüft. Migranten werden auch identifiziert und im Ankunftsstaat Gesundheits- und Sicherheitskontrollen unterzogen. Diese Länder tragen aufgrund der Einwanderung in der Regel mehr Verantwortung Protokolle. Sie sollten aufatmen können, indem sie diejenigen, die voraussichtlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, in andere EU-Länder verteilen können. Nach den aktuellen Plänen sind sie aber auch für beschleunigte Grenzverfahren für diejenigen verantwortlich, die kaum Chancen haben.
Dies wirft die Frage auf: Was werden die Ankunftsländer tun, wenn sie sich trotz neuer Asylregeln überlastet fühlen? Wenn ihrer Meinung nach die im neuen Migrationsabkommen versprochene Solidarität nicht ideal ist, könnten sie es tun Man werde die Flüchtlinge wieder einfach durchlassen, was bisher oft passiert sei. „Das heißt, es gibt derzeit keine Registrierung, keine Unterscheidung, und die Flüchtlinge werden einfach durchgereicht.“ Das muss aufhören. „Andernfalls wird das auf Vertrauen basierende EU-System nicht funktionieren“, sagte Oetjian. Er fügte hinzu, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten müsse, wenn Länder sich nicht an die Regeln halten.
„Ruanda-Modell“ wirft rechtliche Fragen auf
Der italienische Premierminister Giorgio Meloni hat am Dienstag ein klares Signal gesendet, dass er nicht die Absicht hat, die Verantwortung für Grenzabfertigungen zu übernehmen. Er unterzeichnete ein Abkommen mit Albanien, ohne die europäischen Partner zu konsultieren Meloni warf daher Fragen zu den Verhandlungen über das Migrationsabkommen auf, die so verlaufen sind Bisher sind Flüchtlingslager und Grenzabläufe innerhalb der EU klar vorgesehen.
Auch deutsche Politiker sind offenbar skeptisch, dass Ankunftsländer wie Italien keine weiteren Migranten durchnehmen werden. Das gibt es also auch fordert im Land die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Die CDU-geführten Bundesländer forderten in der Kanzleramtssitzung am Montag, dass die Bundesregierung externe Asylverfahren überprüft. Auch die EU denkt explizit über das sogenannte „Ruanda-Modell“ nach. Ein Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das plant, irregulär ankommende Migranten, unabhängig von ihrer Herkunft, ohne Prüfung für Asylverfahren nach Ruanda auszufliegen. Auch Dänemark und Österreich haben die EU aufgefordert, ein solches Modell zu übernehmen.
Quelle: www.bild.de