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Die Verurteilung des Prozesses gegen die Messerstapler wird erwartet.

Ein Bewohner in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft bohrt seinem Mitbewohner im Neckbereich mit einem Messer ein Loch. Bestand tentativa auf Mord? Das Landgericht wird Klarheit schaffen.

Die Entscheidung zu einem Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft wird am Strafgericht Hamburg...
Die Entscheidung zu einem Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft wird am Strafgericht Hamburg bekanntgegeben.

- Die Verurteilung des Prozesses gegen die Messerstapler wird erwartet.

Heute wird im Fall eines gewalttätigen Vorfalls in einem Flüchtlingsheim in Hamburg das Urteil erwartet. Der Angeklagte, ein 33-jähriger Mann aus Tunesien, wird der versuchten Tötung und der Verursachung von Körperverletzungen beschuldigt. Am 18. Januar soll er seinen Mitbewohner im Bezirk Wilhelmsburg angegriffen haben. Gegen Mitternacht soll er den 22-Jährigen von hinten mit einem Küchenmesser angegriffen haben, ohne Vorwarnung. Das Opfer wehrte sich und schrie, was Passanten dazu veranlasste, einzugreifen und weitere Angriffe zu verhindern. Dadurch erlitt der 22-Jährige eine sechs Zentimeter tiefe Wunde am Hals und eine Schnittwunde an der Hand.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Im Gegensatz dazu hat die Verteidigung für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Verursachung von Körperverletzungen beantragt.

Das Urteil dreht sich um den Messerangriff im Flüchtlingsheim, bei dem der Angeklagte seinen Mitbewohner mit einem Küchenmesser angegriffen hat. Trotz der schweren Verletzungen, wie einer sechs Zentimeter tiefen Wunde am Hals, plädiert die Verteidigung auf eine milde Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

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