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Die Wahrheit: Umfassender Gesundheitsschutz für die Migrationsbevölkerung?

Zahnarztpraxis
«Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebenan kriegen keine Termine», sagt CDU-Chef Merz im «Welt-Talk» des gleichnamigen Fernsehsenders - und sorgt damit für Wirbel.

Inmitten der Flüchtlingsdebatte sorgte die Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz über abgelehnte Asylbewerber für Kontroversen. Sie sorgte für Aufsehen: „Sie saßen vor einem Arzt und ließen sich die Zähne korrigieren, und die Bundesbürger von nebenan bekamen keine Termine“, erklärte Merz in der Sendung „Welt-Talk“ des gleichnamigen Senders. Welche medizinischen Rechte haben Migranten eigentlich? Faktencheck.

Le Monde TV sagte: „Volle Leistungen, Zugang zu umfassender Gesundheitsversorgung“.

Bewertung: Teilweise falsch.

Fakten

Stand Ende letzten Jahres lautRegistrierung von Ausländern 304.308 Ausländer wurden zur Ausreise aufgefordert, von denen 248.145 geduldet wurden. Ihre Rechte auf Gesundheitsfürsorge werden laut National durch das Asylbewerberfürsorgegesetz geregelt Nach Angaben des GKV-Verbandes gilt das Gesetz auch für geduldete Zuwanderer. Danach haben sie in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts nur eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsversorgung; in diesem Zeitraum sind sie nicht gesetzlich krankenversichert. Allerdings im Ernstfall Wenn Sie krank sind oder Schmerzen haben, können Sie einen Arzt aufsuchen. Artikel 4 des Gesetzes.

Die Verantwortung liegt bei den Kantonen, GKV-Spitzenverband. In den ersten 18 Monaten stellt das jeweilige Sozialamt für Flüchtlinge in der Regel eine ärztliche Sonderbehandlungsbescheinigung aus.

Nach 18 Monaten werden Asylbewerber und Geduldete von der gesetzlichen Krankenkasse betreut – das ist§ 264 Sozialversicherungsgesetz. Sie erhalten dann auch eine elektronische Gesundheitskarte. Die Leistungen ähneln denen für gesetzlich Versicherte. Allerdings übernehmen die Krankenkassen in der Regel nicht die vollen Kosten für eine Zahnbrücke oder -krone; sie übernehmen 60 % der Kosten des Zahnersatzes. Der Rest muss extra bezahlt oder durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden.

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