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Diskussion über die Heimatscheine von Flüchtlingen

Von Zeit zu Zeit gibt es Berichte ├╝ber Asylsuchende, die zeitweilig in ihr Heimatland reisen. Es gibt keine Zahlen dazu. Der Migrationsbeamte warnt vor Verlust des Schutzstatus im Falle eines Missbrauchs.

Flüchtlinge wurden gewarnt, ihr Heimatland ohne guten Grund nicht zu besuchen.
Flüchtlinge wurden gewarnt, ihr Heimatland ohne guten Grund nicht zu besuchen.

- Diskussion über die Heimatscheine von Flüchtlingen

Gerüchte halten sich hartnäckig, dass Flüchtlinge möglicherweise vorübergehend in ihre Heimatländer zurückkehren, selbst ohne rechtlich gültige Gründe. Der Fall von Asylsuchenden aus Afghanistan hat diese Diskussion erneut entfacht, obwohl keine offiziellen Zahlen vorliegen. Hintergrund ist eine Untersuchung von RTL, wonach Reisebüros in Hamburg angeblich Reisen in den Hindukusch für Menschen aus Afghanistan organisieren.

Der Bundesbeauftragte für Migration, Joachim Stamp (FDP), warnt nun Flüchtlinge davor, aus Gründen des Urlaubs oder der Freizeit in ihre Heimatländer zu reisen. Er sagte der Bild: "Deutschland muss aufgeschlossen bleiben, aber nicht naiv. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die hier Schutz beantragt haben, aber in ihrem Heimatland Urlaub machen, sofort ihren Schutzstatus verlieren und nicht in Deutschland bleiben können. Punkt."

Schutzstatus nach Heimreisen wird überprüft

Reisen in das Herkunftsland können in Einzelfällen tatsächlich gestattet sein - zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit oder dem Tod von nahen Familienmitgliedern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg erklärt, dass es jeden Fall individuell prüft, um zu entscheiden, ob der gewährte Schutz entzogen werden sollte.

Allerdings hat das Amt keine genauen Daten darüber, wie oft der Schutz entzogen wurde. Das Bamf veröffentlicht eine allgemeine Statistik über Schutzprüfungen, die auch aus anderen Gründen als Heimreisen stattfinden. Es gibt jedoch keine detaillierte Aufschlüsselung darüber, warum eine Überprüfung oder der Widerruf der Schutzentscheidung in Betracht gezogen wurde oder wird.

Zu der Zulässigkeit von Heimreisen sagte ein Sprecher: "Das Bamf geht generally davon aus, dass diese nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind." Zum Beispiel ist eine kurze Rückkehrreise zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung - wie das Besuch eines Begräbnisses oder eines schwer kranken Familienmitglieds - kein Grund für den Widerruf.

Heimbesuche wurden bereits öffentlich diskutiert

Debatten über Heimbesuche von in Deutschland Schutzsuchenden haben sich in den vergangenen Jahren bereits stattgefunden, beispielsweise im Zusammenhang mit Reisen von Menschen aus Syrien. 2017 sorgte ein AfD-Antrag im Landtag von Baden-Württemberg für Aufsehen, der eine Untersuchung von Heimaufenthalten von Flüchtlingen forderte.

Das Innenministerium berichtete damals auf Basis einer Umfrage bei Ausländerbehörden von etwa 160 Fällen seit 2014, in denen Menschen einmal oder mehrmals in ihre Heimatländer zurückgekehrt waren. Ein gewisser Grad an Untererfassung wird angenommen. Als Beispiele wurden persönliche, familiäre oder geschäftliche Gründe genannt.

2017 antwortete die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage, dass die betreffenden Flüchtlinge ihrer Erkenntnis nach nicht in ihre Heimatländer reisten, um dort "Urlaub" zu machen.

Die Warnung des Bundes gegen nicht notwendige Heimbesuche wird von Joachim Stamp, dem FDP-Migrationsbeauftragten, unterstützt. Er betont, dass Flüchtlinge, die aus Gründen des Urlaubs oder der Freizeit in ihre Heimatländer zurückkehren, ihren Schutzstatus verlieren können. Das Bamf betrachtet jedoch unter bestimmten Bedingungen gestattete Heimreisen, wie den Besuch eines Begräbnisses oder eines schwer kranken Familienmitglieds, als zulässig.

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