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Drach-Prozess: Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe, Verteidigung spricht frei

Seit fast 23 Monaten untersucht das Landgericht Köln die Frage, ob der Reemtsma-Entführer Thomas Drach erneut – möglicherweise dauerhaft – inhaftiert werden sollte. Jetzt geht der Prozess in die Schlussphase – Staatsanwälte und Verteidiger tragen ihre Fälle vor.

Thomas Delage wartet auf den Beginn seines Prozesses. Foto.aussiedlerbote.de
Thomas Delage wartet auf den Beginn seines Prozesses. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Drach-Prozess: Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe, Verteidigung spricht frei

Im Prozess gegen den ehemaligen Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln forderte die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Der Verteidiger des 63-Jährigen forderte jedoch am Mittwoch Freispruch. Seit Februar 2022 läuft am Landgericht Köln ein Prozess, in dem Drach mehrere Raubüberfälle vorgeworfen werden. Nach dem Schuldeingeständnis am Mittwoch könnte es bald zu einer Verurteilung kommen. Drach selbst hat jegliche Beteiligung an den Verbrechen bestritten.

Die Staatsanwaltschaft befand den 63-Jährigen wegen schweren Raubes und versuchten Mordes für schuldig. Am 99. Verhandlungstag stellte sie fest, dass es „keinen Zweifel“ daran gebe, dass Drach in den Jahren 2018 und 2019 drei Cash-Trucks vor IKEA-Filialen in Köln und Frankfurt sowie am Flughafen Köln/Bonn überfallen habe. . Drake schoss bei zwei Vorfällen auch auf Geldboten und verletzte diese schwer. Die Staatsanwälte sagten, dass seine Handlungen als versuchter Mord angesehen werden sollten, da seine Taten aus Gier motiviert seien. Der 63-Jährige erbeutete bei den drei Taten insgesamt knapp 142.000 Euro.

Letztlich sei festzuhalten, dass „Beweise wie ein Pfeil auf den Angeklagten Drach zeigen“, hieß es im Plädoyer. Unter anderem führten die Staatsanwälte Spuren von Delages DNA auf dem Nummernschildhalter eines Fluchtfahrzeugs, Verbindungen zwischen dem 63-jährigen Mann und bestimmten mit der Tat in Verbindung stehenden Fahrzeugen sowie die Aussage eines ehemaligen Kollegen zum Gefangenen an. Während des Prozesses sagte er, Delage habe drei der vier Raubüberfälle zugegeben, die er während seiner Haft begangen habe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Zeugen als „absolut glaubwürdig“. Die Staatsanwälte sagten, dass in Kombination mit einer Auswertung der Aufnahmen von Überwachungskameras am Tatort ein umfassendes Gesamtbild erzielt werden könne.

Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür vorlegen, dass Drach auch der Raub eines Werttransportwagens im hessischen Limburg vorgeworfen wurde. Sie beantragte Freispruch.

Neben Haftstrafen forderten die Staatsanwälte auch Sicherungsverwahrung für die Deutschen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wird Drach in den Strafvollzug überstellt. Er wird weiterhin im Gefängnis sitzen. Delage ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen der Entführung des Erben der Hamburger Tabakdynastie Jan Philipp Reemtsma im Jahr 1996. Die Staatsanwälte sagten: „Kriminalität war seit seinen frühen Jahren seine einzige Strategie zum Geldverdienen. Er wollte ein Leben in Luxus führen.“ in seiner Jugend. Leben.“

Delages Verteidiger forderten jedoch Freispruch. „Herr Drake könnte ein Verdächtiger der Vorwürfe sein“, sagte ein Verteidiger. Doch das reichte nicht für eine Verurteilung. Drake wurde weder am Tatort noch von Zeugen identifiziert. „Niemand hat gesagt: Da war er, Thomas, Reemtsmas Entführer“, sagte der Verteidiger. Verteidiger beschuldigten Drachs ehemalige Insassen der Lüge, sagten Staatsanwälte. Der Mann beschuldigte Drake, bei seinem Prozess vor einem anderen Bezirksgericht eine mildere Strafe zu erreichen. „Objektiv wurde der Angeklagte hier nicht verurteilt“, so der Anwalt weiter.

Am Tag vor dem Prozess beantragte Delage unerwartet die Entlassung zweier seiner Verteidiger. Unter anderem warf er einem Verteidiger vor, sich von einem Spitzenstaatsanwalt bestechen zu lassen. Das Gericht wies den Freilassungsantrag vor Einreichung des Antrags als unbegründet ab.

Die Anhörung soll am 4. Januar 2024 fortgesetzt werden. Drake sollte dann Gelegenheit haben, seine letzten Worte zu sagen. Ob es zu einem Urteil kommen würde, war unklar.

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Quelle: www.stern.de

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