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Um die laufende Legislaturperiode zu beginnen, mussten zusätzliche Sitzplätze in der Plenarsitzung...
Um die laufende Legislaturperiode zu beginnen, mussten zusätzliche Sitzplätze in der Plenarsitzung eingerichtet werden. Einige davon könnten bald verschwinden.

Ein schrumpfender Bundestag würde Millionen retten.

Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten ist in den letzten Jahren explodiert; die Kosten ebenfalls. Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition will das ändern. Und das würde sie wohl auch, wie eine Studie zeigt. Das würde den Bundeshaushalt jährlich um eine dreistellige Millionensumme entlasten.

Eine Schrumpfung des Bundestags durch die Wahlrechtsreform könnte die Bundesregierung jährlich bis zu 125 Millionen Euro einsparen, wie eine Analyse des Arbeitgeberverbandsnahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln zeigt.

Die Bundesregierung hat das Wahlsystem im Jahr 2023 reformiert, um weiteres Wachstum des Parlaments zu verhindern und die Anzahl der Sitze zu begrenzen. Nach der nächsten Bundestagswahl werden nur noch 630 Mitglieder im Bundestag sitzen, gegenüber den aktuellen 733. Laut IW könnte das jährlich eine dreistellige Millionensumme einsparen.

Die Bereiche, in denen die meisten Einsparungen möglich sind, sind laut den Ökonomen: Durch rund 100 weniger Abgeordnete würden die jährlichen Ausgaben für Entschädigungen um 13 Millionen Euro sinken. Die größten Einsparungen, rund 45 Millionen Euro, würden bei den Ausgaben für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros erzielt. Je nach Anzahl der im Bundestag vertretenen Parteien könnten Zahlungen an Fraktionen um bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr sinken. Auch die Kosten für Reisen, Büromaterial wie Tische und Computer und die Parlamentsflotte würden deutlich sinken.

Andere Posten im Bundestagsbudget blieben jedoch unverändert. Es ist unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung größere Teile ihres Immobilienbesitzes verkaufen wird, sagt IW-Experte Björn Kauder.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich mehrere Beschwerden gegen das neue Wahlgesetz geprüft und es größtenteils für verfassungsgemäß erklärt. Nur die Fünf-Prozent-Sperrklausel ohne die sogenannte Grundmandatsklausel verletzt das Grundgesetz. Nach dieser Regelung wird die Sperrklausel für die landesweite Zweitstimmenanteile von Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben, nicht angewendet. Das Gericht hat entschieden, dass die durch die Reform abgeschaffte Grundmandatsklausel bis zur Schaffung einer neuen Regelung durch den Bundestag weiter gelten bleibt. Wenn bis zum Herbst 2025 nichts ändert, findet die Wahl unter diesen Bedingungen statt.

Die Wahlrechtsreform, wie von der Ampelkoalition vorgeschlagen, würde nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln jährlich Einsparungen von 100 Millionen Euro für den Bundeshaushalt bringen, vor allem durch reduzierte Personalkosten und Entschädigungen in den Abgeordnetenbüros. Die Reform, die von der Bundesregierung im Jahr 2023 umgesetzt wurde, zielt darauf ab, die Anzahl der Bundestagsmitglieder auf 630 zu begrenzen, was eine Significant Reduzierung gegenüber den aktuellen 733 bedeutet, wobei das Institut der deutschen Wirtschaft Köln eine Einsparung nahelegt.

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