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Ein Sportschütze muss lebenslang im Gefängnis verbringen

Nach dem Mord an drei Nachbarn

Der Angeklagte vor Gericht im April.
Der Angeklagte vor Gericht im April.

Ein Sportschütze muss lebenslang im Gefängnis verbringen

Im einem Mehrfamilienhaus treten regelmäßig Streitigkeiten zwischen Nachbarn auf. In einem Fall eines 65-jährigen Mannes aus Augsburg eskaliert dies in einem Schusswechsel: Er schießt drei Menschen in der Treppe nieder. Das Landgericht verurteilt ihn zu lebenslanger Haft. Nach dem Urteil erhält der Täter eine Beratungsperiode.

Blutiger Ausgang von langjährigen Streitigkeiten: Ein Jahr nach dem Mord an drei Nachbarn wurde ein 65-jähriger Mann aus Augsburg vom Landgericht wegen Dreifachmordes und zwei versuchten Morden zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht erkannte die besondere Schwere des Verbrechens an. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde die deutsche Staatsbürgerin nach 15 Jahren Haft auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen, was durch dieses Verbrechen jedoch erheblich erschwert wird.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes. Allerdings stellte der Verteidiger Walter Rubach sofort eine Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof. Der Verteidiger hatte eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert, da sein Mandant, aufgrund einer psychischen Erkrankung, minder kriminell verantwortlich war. Dies wurde durch ein von der Verteidigung eingesetztes Gutachter bestätigt.

Hintergrund des Schusses mit einer Pistole waren laufende Streitigkeiten zwischen den Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus in Langweid, Landkreis Augsburg. Nach Ermittlungen hatte der Beschuldigte zwei Männer und eine 72-jährige Frau in der Treppe mit Kopfschüssen innerhalb von 16 Sekunden niedergeschossen. Der Auslöser war ein Streit mit einem Nachbarn, nach dem auch die Polizei gerufen wurde.

"Es war die Motivation der Selbstgerechtigkeit"

Seit einer der ermordeten Personen die Aufnahmefunktion auf ihrem Handy vor dem Verbrechen aktiviert hatte, gibt es genaues Tonmaterial des grauenhaften Verbrechens. Der 65-jährige Mann hatte angeblich ein Nachbarpaar in der Treppe eingenommen und mit einer legal besaßen Pistole erschossen, wodurch sie getötet wurden. Danach schoss er eine alte Frau durch ihre Wohnungstür.

Der Beschuldigte hatte angeblich bewusst in der Nähe des Spionklochs geschossen, da er vermutete, dass die Frau dahinter sah - was tatsächlich der Fall war. Danach besuchte er die Wohnung von zwei Mietern der ermordeten Alten und verletzte sie schwer mit weiteren Schüssen durch ihre Wohnungstür. Beide leiden noch psychisch unter dem Verbrechen.

Nach der Urteilsbegründung des Gerichts hatte der Beschuldigte aus Wut gegen die Nachbarn, Hass und Rache handeln wollen. Er hatte sich das Haus reinigen wollen. "Es war die Motivation der Selbstgerechtigkeit," sagte Vorsitzender Richter Michael Eberle. Der Mann hatte ein Todesurteil über die Mitbewohner ausgesprochen und es sofort nach dem Urteil ausführte. Nach dem Urteil gab Eberle dem Angeklagten zusätzliche 15 Minuten, um noch zu überdenken, ob er das Urteil sofort annehmen würde - eine ungewöhnliche Prozedur. Der Richter dachte, der Mann könnte noch eine Chance haben, das von ihm gezeichnete Bild der Menschen zu korrigieren.

Diskussion über Waffenrecht ausgelöst

Allerdings erklärte Verteidiger Rubach nach dem Reflexionszeitraum, dass sein Mandant das Urteil nicht anerkannte. "Ich habe in meiner 45-jährigen Karriere noch nie etwas soes erlebt," kommentierte der erfahrene Strafverteidiger später über den letzten Reflexionszeitraum. Der Angeklagte hatte das Urteilsbegründung mit einem scharfen Blick verfolgt, überwiegend emotionlos, wie er während des Prozesses auf dem Angeklagtenbank Platz genommen hatte. Er hatte behauptet, das Verbrechen nicht zu merken. Das Gericht glaubte ihm nicht.

Das Verbrechen hatte ein Jahr zuvor erneut eine Diskussion über Waffenkontrolle ausgelöst. Der Beschuldigte hatte ein Waffenschein seit Jahrzehnten als Jäger besessen, das betreffende Waffe hatte er fast halbjahrhundert lang besessen. Das Augsburger Landratsamt erklärte, dass der Mann regelmäßig und ohne Vorfälle von der Waffenbehörde kontrolliert wurde. Landrat Martin Sailer zeigte Verständnis für die erneute Diskussion über Waffenkontrolle wenige Tage nach dem Vorfall: "Aber als regulatorische Behörde sind wir dafür nicht verantwortlich, das ist rein politische Entscheidung."

  1. Das Verfahren des 65-jährigen Mannes, der wegen Dreifachmordes und zwei versuchten Morden verurteilt wurde, hat ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof ausgelöst, das die Internationalen Urteile berücksichtigt, betrachtend die reduzierte kriminelle Verantwortlichkeit des Beschuldigten aufgrund einer psychischen Erkrankung.
  2. In Verbindung mit den globalen Diskussionen über Waffenkontrolle ist dieses Verbrechen von Mord und Totschlag in Deutschland, bei dem der Täter ein legal besessenes Waffen nutzte, zu einer Neubewertung der Regelungen um Waffenbesitz und Regulierung geführt.

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