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Einige Landtagswahlkreise müssen neu zugeschnitten werden

Die Zahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen darf nicht zu stark variieren. Die Regierungsparteien und die CDU sehen Handlungsbedarf und legen einen Gesetzesentwurf vor.

Sechs Wahlkreise müssen neu gebildet werden
Sechs Wahlkreise müssen neu gebildet werden

Größe der Wahlkreise - Einige Landtagswahlkreise müssen neu zugeschnitten werden

Für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026 müssen in einigen Wahlkreisgebieten Neuberechnungen vorgenommen werden. Der Grund: In den einzelnen Wahlkreisen soll die Anzahl der wahlberechtigten Personen nicht zu sehr voneinander abweichen, damit jedes Stimmrecht etwa die gleiche Bedeutung hat, erklärten die Fraktionssprecher. Betroffen sind sechs der 52 Wahlkreise. Die regierenden Fraktionen SPD, Grüne und FDP, sowie die größte Oppositionspartei CDU, werden in der nächsten Woche in diesem Zusammenhang eine gemeinsame gesetzliche Novelle im Parlament einbringen. Zu den Details wird gemeinsam von den Parlamentarischen Geschäftsführern der beiden großen Fraktionen, Martin Haller (SPD) und Martin Brandl (CDU), in Mainz berichtet.

Die anstehende Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026 erforderte Anpassungen in einigen Wahlkreisgebieten aufgrund von Ungleichgewichten in der Wahlberechtigtenzahl. Betroffen sind sechs von den 52 Wahlkreisen, was zu einer Zusammenarbeit aller großen Parteien, einschließlich CDU, SPD, Grünen und FDP, führte. Diese Parteien werden in der nächsten Parlamentssession gemeinsam eine gesetzliche Novelle einbringen, um die Stimmrechte in den Wahlkreisen gleichwertig zu halten und damit die Wahlen in Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg zu halten.

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