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Einschränkungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat zu Einschränkungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land Schleswig-Holstein geführt. Allerdings waren nicht alle 32 Standorte betroffen.

Der Arzt hat ein Stethoskop um den Hals hängen. Foto.aussiedlerbote.de
Der Arzt hat ein Stethoskop um den Hals hängen. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Einschränkungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein wird eingeschränkt. Grund dafür sei das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Sozialversicherungspflichten von Bäderärzten, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holsteins (KVSH) am Freitag mit. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neun Kliniken von 32 Standorten montags, dienstags und donnerstags geschlossen bleiben. An Mittwochen, Freitagen, Wochenenden und Feiertagen gibt es keine Änderungen.

Betroffen sind unter anderem Bad Oldsloe, Ekenfurt, Oldenburg, Plitz, Westerland, Büsum, Ratzeburg, Kapeln und Neustadt. Die touristischen Ziele Kapeln und Neustadt sollen von April bis September 2024 wieder durchgängig bedient werden. Die Bereitschaftsdienste aller 12 Kinderkliniken, HNO-Ärzte und Augenärzte sowie die ärztliche Telefonsprechstunde bleiben selbstverständlich unverändert bestehen.

Als Reaktion auf das Urteil entließ die KVSH Anfang des Jahres rund 450 Badeärzte. Mit Doktor Chi ist ein Arzt gemeint, der zwar nicht in Schleswig-Holstein niedergelassen ist, aber ehrenamtlich im ärztlichen Bereitschaftsdienst tätig ist. Laut KVSH haben sie bisher 30 % der benötigten Leistungen übernommen.

Für Badeärzte im organisierten Dienst bestehen laut BSG zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Laut KVSH bedeutet dies Mehrkosten von etwa drei bis fünf Millionen Euro pro Jahr. Verlangt die Rentenversicherung auch die Erstattung der vergangenen vier Jahre, kann die finanzielle Belastung sogar bei rund 15 Millionen Euro liegen. Dies ist für KVSH nicht akzeptabel.

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Quelle: www.stern.de

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