Treffen von Umweltbeamten - Empfehlungen zur Wolfsbejagung: Umweltschutz im Grundgesetz?
Eine schnelle Reaktion auf die durch die Weideviehschäden in Niedersachsen verursachten Schäden erfordert dringende Anpassungen an den aktuellen Rechtsvorschriften für Wölfchenjagden. Diese Entscheidung fiel auf einer Konferenz der Umweltminister (UMK) in Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz, statt. Wie die Konferenzvorsitzende, Katrin Eder (Grüne), mitteilte, wird die zentrale Praxisleitlinie für diese Jagden bis August überarbeitet werden.
Letztjahr entschied die Konferenz über eine beschleunigte Jagdregelung für Regionen, die eine steigende Anzahl an Wolfangriffen erleiden. Die Anwendung dieser Vorschrift in Niedersachsen führte dazu, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass die Schießung eines Wolfs im Hannoverraum rechtswidrig war.
Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Stefan Tidow, betonte, dass "gefährliche Wölfe" schneller beseitigt werden sollten als bisher. Das Gerichtsurteil in Lüneburg hat Hinweise gegeben, wie diese Jagdbefehle gestaltet werden sollten. Eder warnte davor, sich in philosophischen Debatten zu verstricken.
Während sie meint, dass es eine lange Straße bis zu einer neuen Verfassungsaufgabe für Klimaschutz ist, gibt es Pläne, diese weiter zu diskutieren. Es handelt sich nicht nur um eine finanzielle Angelegenheit für die Bundesregierung und die Länder, sondern auch um eine politische und rechtliche Frage. In einer Auflösung, die in Bad Dürkheim gefasst wurde, stimmten die Umweltminister zu, die Möglichkeit der Schaffung einer neuen Gemeinschaftsverantwortung für Klimaschutz und Anpassung zu prüfen.
Die bestehenden Gemeinschaftsaufgaben, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind, sind die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Pflege der landwirtschaftlichen und Küsten-Schutzstrukturen. Aufgrund der erheblichen Hürden, die bei der Einrichtung einer neuen Verfassungsaufgabe stehen, beschrieb Tidow es als "dickes Brett". Dennoch betrachtet das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit dieser Initiative, wie Tidow es ausdrückte. Eine Rechtsmeinung zu diesem Thema ist fast fertig. Dieses Thema wird bei der nächsten UMK besprochen.
Währenddessen überlegen die Umweltminister, ob ein Pfand für Lithiumakkus ein sinnvolles Ansatz wäre. Der zunehmende Anzahl an Bränden in Recyclinganlagen lässt sich auf die unsaubere Entsorgung dieser Akkus zurückführen, die oft zu Bränden in diesen Anlagen führt. Oliver Krischer (Grüne), der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, stellte diesen Vorschlag.
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